Im Zeitraum vom 29. März 2016 bis einschließlich 13. Mai 2016 hat die Öffentlichkeit, also jeder einzelne von uns, die Möglichkeit etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben schriftlich einzulegen. Diese Einwendungen müssen bei der StädteRegion Aachen oder der Stadt Eschweiler vorgebracht werden. Man kann dies auf dem Postweg (StädteRegion Aachen, 52090 Aachen) oder per eMail (umweltamt@staedteregion-aachen.de) vornehmen, dann jedoch muss der Einwand selber als angehangene PDF-Datei versendet worden sein (laut öffentlicher Bekanntmachung).
Nach Ablauf der Einwendungsfrist entscheidet die Genehmigungsbehörde dann darüber, ob ein Erörterungstermin durchgeführt wird oder nicht. Auch diese Entscheidung soll dann wieder öffentlich bekannt gemacht werden. Als Termin zur Erörterung der rechtzeitig gegen das Vorhaben vorgebrachten Einwendungen mit dem Antragsteller und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben wurde Mittwoch der 15. Juni 2016, ab 10:00 Uhr in der Festhalle Weisweiler, Berliner Ring 1, 52249 Eschweiler bestimmt. Zu diesem Termin wir nicht gesondert eingeladen.
Jeder, der Einwendungen gegen den Windpark nördlich von Fronhoven hat, sollte diese nun innerhalb der Frist entsprechend einreichen!