Am 13. März 2015 haben Heinz Rinkens, Berthold Braun und Marcel Cuvelier die Bürgerinitiative „Windkraft mit Abstand“ gegründet. Die Motivation dieser Bürgerinitiative:
Wir sind nicht gegen Windkraft – ganz im Gegenteil! Wir befürworten den Ausbau von erneuerbaren Energien sogar ausdrücklich. Wir möchten nur, dass die Windenergieanlagen in einem angemessenen Abstand zu den Wohnhäusern gebaut werden, damit die Anwohner nicht gestört oder sogar krank werden.
Wir fordern die Einhaltung von einem Mindestabstandes von 2000 m (das entspricht der zehnfachen Höhe der geplanten Windkraftanlagen) zu unserem Ort. Aufgrund einer politische Initiative Bayerns hin hat der Gesetzgeber mit § 249a BauGB eine Regelung geschaffen, mit der die Bundesländer die planungsrechtliche Privilegierung von Windkraftanlagen im Außenbereich einschränken können. Von dieser Befugnis hat der Freistaat Bayern durch Einfügung des Art. 82 Abs. 1 – 5 Bayerische Bauordnung Gebrauch gemacht. Nach dieser Vorschrift wird § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB für Vorhaben, die der Nutzung der Windenergie dienen, nur Anwendung, wenn diese Vorhaben einen Mindestabstand vom 10-fachen ihrer Höhe zu Wohngebäuden einhalten.
Auf der folgenden Karte (Maßstab 1:10000) sehen Sie die geplanten Windenergieanlagen WEA 11 – 21 und einen entsprechenden Abstandsradius (800 m, 1000 m, 1200 m, 1500 m und 2000 m) zum nördlichsten Wohnhaus in Fronhoven:
Weitere Informationen zu diesem Thema finden sie auf der zugehörigen Unterseite dieser Webseite: WINDKRAFT