Nach einem Zeitungsartikel der Aachener Zeitung werden in Neuss-Hoisten die geplanten Windkraftanlagen mit Höhen von 149 bzw. 179 Meter vorerst nicht gebaut werden. Die Genehmigung dieser Anlagen sei rechtswidrig, wie das Verwaltungsgericht Düsseldorf (AZ: 10 L 1295/15) mitteilte.
Ein Anwohner hatte sich per Antrag gegen die Errichtung der WEA’s gewehrt. Neben der optisch bedrängenden Wirkung begründeten die Richter des Verwaltungsgerichts den Beschluss mit der zu hohen Geräuschbelastung durch die WEA’s.
Zitat der AZ: Der Richtwert für eine nächtliche Geräuscheinwirkung in reinen Wohngebieten leigt dem Gericht zufolge bei 35 Dezibel. Nach der im Genehmigungsverfahren vorgelegten Schallimmissionsprognose ist dort jedoch eine Gesamtbelastung von 39 Dezibel zu erwarten. (epd)
Das macht uns natürlich erneut hellhörig. Wir werden hier weiterhin die Augen und Ohren offen halten.