Schlagwort: Windkraft mit Abstand

  • Einwendungen gege das Vorhaben der RWE Innogy

    Einwendungen gege das Vorhaben der RWE Innogy

    Im Zeitraum vom 29. März 2016 bis einschließlich 13. Mai 2016 hat die Öffentlichkeit, also jeder einzelne von uns, die Möglichkeit etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben schriftlich einzulegen. Diese Einwendungen müssen bei der StädteRegion Aachen oder der Stadt Eschweiler vorgebracht werden. Man kann dies auf dem Postweg (StädteRegion Aachen, 52090 Aachen) oder per eMail (umweltamt@staedteregion-aachen.de) vornehmen, dann jedoch muss der Einwand selber als angehangene PDF-Datei versendet worden sein (laut öffentlicher Bekanntmachung).

    Nach Ablauf der Einwendungsfrist entscheidet die Genehmigungsbehörde dann darüber, ob ein Erörterungstermin durchgeführt wird oder nicht. Auch diese Entscheidung soll dann wieder öffentlich bekannt gemacht werden. Als Termin zur Erörterung der rechtzeitig gegen das Vorhaben vorgebrachten Einwendungen mit dem Antragsteller und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben wurde Mittwoch der 15. Juni 2016, ab 10:00 Uhr in der Festhalle Weisweiler, Berliner Ring 1, 52249 Eschweiler bestimmt. Zu diesem Termin wir nicht gesondert eingeladen.

    Jeder, der Einwendungen gegen den Windpark nördlich von Fronhoven hat, sollte diese nun innerhalb der Frist entsprechend einreichen!

  • Filmpost 25/2015: Offener Brief der Bürgerinitiative „Windkraft mit Abstand“

    Filmpost 25/2015: Offener Brief der Bürgerinitiative „Windkraft mit Abstand“

    In der heutigen Filmpost (Ausgabe 25/2015) wurde unser offener Brief veröffentlicht:

    Eschweiler. Im März hat sich in Fronhoven/Neu-Lohn die Bürgerinitiative „Windkraft mit Abstand“ gegründet. Der Hintergrund: Die Stadt Eschweiler möchte am nördlichen Rand des
    Ortes elf Windenergieanlagen (WEA) mit einer Höhe von 180 bis zu 200 Metern errichten. Zudem sollen in direkter Nähe zum Blausteinsee zu den dort bestehenden Anlagen weiter vier
    errichtet werden. Wie der Name der Initiative bereits vermuten lässt, richtet sie sich nicht generell gegen Windkraft, sondern fordert einen deutlich größeren Abstand der Anlagen zur
    Wohnbebauung: 2000 statt der geplanten 600 Meter. Unter anderem befürchtet sie gesundheitliche Schäden durch Ultra- und Infraschall, Belästigung durch Betriebsgeräusche,
    Schattenwurf, einen Wertverlust des Eigentums und die Gefährdung von Flora und Fauna, insbesondere Vögel. Nach einer Unterschriftensammlung und vielen Gesprächen, die die Initiative mit Politikern, der Stadtverwaltung und den Betreibern geführt hat, steht am Mittwoch, 17. Juni, ab 17.30 Uhr im Stadtrat die Abstimmung über die entsprechende 2. Änderung des Flächennutzungsplanes – Konzentrationszonen für Windenergieanlagen,
    „Nördlich Fronhoven“ an. Zuvor hat die Initiative einen offenen Brief an Bürgermeister Rudi
    Bertram und den Beigeordneten Hermann Gödde formuliert, in dem sie „Fakten“ auflistet. Aufgrund der Fülle hier ein kurzer Auszug:
    – Da die Stadt Eschweiler bereits 2 Windvorrangzonen für WEA („Halde Nierchen“ und „Nördlich Kraftwerk“) besitzt, ist die Ausweisung weiterer Vorrangzonen im Hinblick auf
    § 35 BauGB nicht erforderlich, um einen „Wildwuchs“ der Anlagen im Stadtgebiet zu verhindern. WEA dürfen bereits jetzt nur in den bisherigen Vorrangzonen errichtet werden.
    – Eine Stadt ist nicht verpflichtet, die am „besten“ für WEA geeigneten Bereiche im Sinne einer optimalen Förderung der Windenergie auszuweisen, wenn ausreichend gewichtige Belange
    gegen die Ausweisung sprechen.
    – Gemäß § 1 Abs. 5 BauGB sollen Bauleitpläne (Flächennutzungspläne und Bebauungspläne) „dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen …“.
    – Im geplanten Vorranggebiet „Nördlich Fronhoven“ wurden im Hinblick auf Brutvögel insgesamt 66 Vogelarten festgestellt, darunter sind 16 Arten, die in der ROTEN LISTE der in
    NRW bestandgefährdeten Brutvogelarten geführt werden.
    – Zahlreiche Mediziner und Wissenschaftler in Deutschland und auch weltweit untersuchen das Phänomen Infraschall durch Windkraftanlagen. Alle neueren Untersuchungen kommen
    zweifelsfrei zu dem Schluss, dass Infraschall eine bedeutsame gesundheitliche Gefahr darstellt.
    – Seit Jahrzehnten umringt der Tagebau die Ortschaft mit allen dazugehörigen
    Belastungen, wie Staub und Lärm.
    – Die vorhandene Landstraße, die jetzige L11, wurde so nah an den Ort heran geplant, dass selbst die erneuerte Lärmschutzwand nicht vor Lärmemissionen schützt.
    – Zusätzlich wird der Ort durch die große Aschedeponie bedrängt. Ausführliche Infos auf der
    Internetseite der Bürgerinitiative: www.fronhoven.de

    Eine digitale Version der Filmpost Ausgabe 25/2015 findet man unter folgendem Link:
    http://www.filmpost.de/assets/files/filmpost/Filmpost_25_15.pdf

    Auf Seite 28 ist der offene Brief der Bürgerinitiative abgedruckt bzw. zu finden.

  • Bürgerinitiative Heistern und Laufenburg – Unterstützung und Informationsaustausch

    Bürgerinitiative Heistern und Laufenburg – Unterstützung und Informationsaustausch

    Gestern Abend fand im Gasthof Rinkens ein langes und sehr konstruktives Treffen zwischen der Bürgerinitiative „Für Windkraft mit Verstand und Augenmaß – Heistern“ vertreten von Hilarius Dreßen und der Bürgerinitiative Gegenwind Windpark-Laufenburg vertreten von Ulrich Prinz statt. Wir von der Bürgerinitiative „Windkraft mit Abstand“, (anwesend waren Berthold Braun, Marcel Cuvelier, Heinz Rinken, Volker Schreck und Stefan Schnorr) erklärten den anderen Anwesenden unsere genaue Situation und die bisher erfolgten Schritte, um unsere Interessen zu verteidigen.

    Anschließend erzählten sowohl Herr Dreßen, wie auch Herr Prinz von Ihren Erfahrungen, wie die jeweiligen Verfahren in den anderen geplanten Gebieten verlaufen sind und versorgten uns mit hilfreichen Informationen. Dafür an dieser Stelle nochmals recht herzlichen Dank.

    Die Bürgerinitiativen aus Heistern und Schevenhütte werden uns auch in Zukunft weiter unterstützen!

  • Treffen mit Vertretern der RWE, BMR, CDU und SPD

    Am gestrigen Abend hat sich die Bürgerinitiative „Windkraft mit Abstand“ im Gasthof Rinkens mit Vertretern von der RWE Power AG (Marcel Martin (Abteilung Liegenschaftsprojekte)), der RWE Innogy GmbH (Paul Simon Steinert (Projektleiter Entwicklung Deutschland)), der BMR energy solutions GmbH (Guido Beckers und Georg Melchers (Geschäftsführer)) und mit Mitgliedern der SPD- (Willi Broschk, Leo Gehlen und Claudia Moll) und CDU-Fraktion (Franz-Josef Auer, Wilfried Berndt und Thomas Graff) zu einem weiteren Gespräch getroffen.

    Am Anfang der Gesprächsrunde, die durch Franz-Josef Auer moderiert wurde, wurden nochmal die unterschiedlichen Meinungen der verschiedenen Interessengemeinschaften ausgetauscht. Man versuchte uns von der BMR nochmal klar zu machen, dass alles natürlich gesetzeskonform ist und alles seinen ordentlichen Weg geht.

    Nachdem wir von der Bürgerinitiative unsere Forderung von einem Mindestabstand von 2.000 Metern nochmals klar kommuniziert hatten, begann die Diskussion an Fahrt aufzunehmen.  Laut der BMR wären ZWEI Windkrafträder im Prinzip wie „KEINE Windkrafträder anzusehen“, da sich die Investitionen dann nicht tragen. Unser Hinweis auf die zwei Anlagen am Kraftwerk wurden mit dem Argument abgetan, dass aufgrund der Nähe zum Kraftwerk die „Anschlusskosten“ überschaubar waren. Die Anschlusskosten für die elf Windräder wären eine andere Nummer. Unter anderem wäre man uns ja schon entgegengekommen, indem das Windrad mit der Nummer WEA 21 schon versetzt worden sei – aus unserer Sicht lächerlich, vorallem wenn man bedankt, dass diese Anlage nicht einmal die Anlage ist, die sich am nahesten zum Wohngebiet befindet!.

    Herr Beckers von der BMR versuchte immer wieder alle Fakten zu wiederholen, warum alles „gut“ ist und man sich an alle Vorschriften hält. Die Politik musste zugestehen, dass man im Rat (vor ca. zwei Jahren) sich grundsätzlich für die Ausweisung der Konzentrationsfläche entschieden hatte. Also ist das Kind (damals) schon ein Stück weit in den Brunnen gefallen!!

    Leo Gehlen und Wilfried Berndt versuchten mit dem Vorschlag, dass die Bürgerinitiative und RWE doch etwas aufeinander zugehen sollten, den konstruktiven Dialog nochmals anzuschieben. Die Mitglieder der Bürgerinitiative erklärten erneut, dass für uns der Wegfall oder die Verschiebung von (ausschließlich) der Anlage WEA 19 KEIN KOMPROMISS darstellt und wir über Dinge unter 1.500 Meter nicht kompromissbereit sind.

    Wilfried Berndt wies den Vetretern von BMR und der RWE darauf hin, dass am Ende des Tages keiner hier gewinnt. Letztlich wurde von Herrn Steinert und Herrn Beckers der Ball nochmals aufgegriffen, mit der Zusage zu überprüfen, ob und wie ein Kompromiss aussehen könnte.

    Als nächster Termin mit den o.g. Beteiligten ist der 13.05.2015 um 18.00 Uhr im Gasthof Rinkens vereinbart. Hier soll der Bürgerinitiative ggf. ein neuer Vorschlag unterbreitet werden auf den wir sehr gespannt sind!

  • Dialog zwischen SPD Ratsmitgliedern und der Bürgerinitiative

    Nachdem wir von der Bürgerinitiative Kontakt zu den verschiedenen Parteien aufgenommen hatten, haben sich einige Parteien zu einem offenen Dialog bereit erklärt. Unter anderem auch die SPD.

    Am Montag Abend fand ein konstruktives Gespräch zwischen den SPD (Rats-)mitgliedern Claudia Moll, Nicole Dickmeis, Leo Gehlen, René Maaßen und der Bürgerinitiative (Heinz Rinkens, Berthold Braund und Marcel Cuvelier) statt.

    Hier konnten wir von der Bürgerinitiative „Windkraft mit Abstand“ vor Ort der SPD unsere Forderungen detailliert erläutern und natürlich auch entsprechend begründen. Die o.g. Ratsmitglieder hatten für unsere Belange ein offenes Ohr und konnten unsere Beweggründe auch teilen. Wir informierten über unsere bisherigen Erfahrungen bzgl. der Folgen der Windkraftanlagen, der optischen landschaftlichen Veränderung, der Lärmbelastung für die Anwohner und die gesundheitlichen Risiken.

    Einig war man sich in dem Ziel, dass in der geplanten Zone nördlich von Fronhoven zum Wohngebiet hin, wenn dort überhaupt Anlagen errichtet werden (dürfen), keine Anlage näher als 2000 oder mindestens 1500 Meter zu den Wohngebieten hin errichtet werden sollten.