Schlagwort: Rat

  • Ratssitzung am 17. Juni 2015

    Ratssitzung am 17. Juni 2015

    Heute war es soweit: heute wurde im Rat u.a. die Entscheidung getroffen, ob nun die zweite Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt werden soll oder nicht. Um 17:37 Uhr eröffnete unser Bürgermeister Rudi Bertram die Ratssitzung. Nachdem die Tagesordnungspunkte (TOP) 1 – 7 abgearbeitet waren, kam es zum Thema Windkraftanlagen.

    Sowohl die FDP, wie auch die CDU haben Änderungswünsche zur Änderung des Flächennutzungsplanes vorgestellt – beide leider wie sich im Nachhinein herausstellte, ohne Erfolg, denn kein der beiden Änderungswünsche wurden verabschiedet. So kam es dann, wie es kommen musste, zur Abstimmung, bei der durch die Mehrheit von SPD, Grüne und Linke die Änderung des FNPs verabschiedet wurde – zum Leitwesen der Bürgerinnen und Bürger Fronhoven/Neu-Lohns. Zuvor wurde viel diskutiert und erzählt, auch die Bürgerinitiative wurde mehrfach (lobend) erwähnt.

    Nun gilt es erst einmal nicht den Kopf in den Sand zu stecken. Wir von der Bürgerinitiative werden weiterhin versuchen, die Interessen der Bürgerinnen und Bürger umzusetzen. Wir haben da auch schon konkrete Ideen/Aufgaben und werden diese nun nacheinander angehen. Alles Weitere lesen Sie dann bald wieder hier auf der Webseite.

  • Aachener Zeitung – Artikel „Das erste Windrad nördlich von Lohn in 1120 Meter“

    Aachener Zeitung – Artikel „Das erste Windrad nördlich von Lohn in 1120 Meter“

    Pünktlich zur Ratssitzung heute erschien auch wieder ein Artikel (von Patrick Nowicki) in der Aachener Zeitung. Schlagzeile: „Das erste Windrad nördlich von Lohn in 1120 Meter – Dies zumindest sagt der Technische Beigeordnete Gödde. FDP und CDU fordern größeren Abstand. heute Thema im Rat.“

    Die Bürgerinitiative wird in dem Artikel mehrfach erwähnt. Was etwas irreführend ist, ist die folgende Aussage von Herrn Gödde – Zitat AZ:

    Sollte nördlich von Fronhoven gebaut werden, dann beträgt der Abstand zum nächsten Windrad etwa 1120 Meter.

    Das stimmt so leider erst einmal nicht! Wenn der Flächennutzungsplan ohne Veränderung heute Abend im Rat verabschiedet wird, dann kann prinzipiell in einem Abstand von NUR 600 METER zur Wohnbebauung das erste Windkraftrad erbaut werden. Da kann Herr Gödde oder der Bürgermeister Rudi Bertram alles mögliche versichern.

    Der Bürgerinitiative wurde mittlerweile zugetragen, dass es noch andere Bestrebungen von Grundstückeigentümern gibt, die mit einem anderen Investor in Verbindung gebracht werden. Und diese Investoren müssen nur schnell genug sein und das Malheur ist geschehen!

  • Treffen mit der SPD-Fraktion

    Treffen mit der SPD-Fraktion

    Am 26. Mai hat sich die Bürgerinitiative (vertreten durch Berthold Braun, Max Rinkens, Volker Schreck und Marcel Cuvelier) mit den Mitgliedern der SPD-Fraktion Nadine Leonhardt (Fraktionsvorsitzende), Stephan Löhmann (stellvertretender SPD-Fraktionsvorsitzender), Peter Kendziora und Klaus Fehr im Rathaus zu einem Gespräch getroffen.

    Frau Leonhardt erläuterte, warum sich die SPD-Fraktion für Windkraft einsetzt. Eine Hauptargumentation der SPD ist, dass sich Eschweiler bisher sehr bei dem Ausbau der Windenergie zurückgehalten habe. Deswegen plane man die beiden weiteren Zonen. Außerdem wären die zusätzlichen WEA’s ein Zugewinn an Energie und natürlich auch für die Stadt aus finanzieller Sicht sehr attraktiv (u.a. Gewerbesteuer).

    Sie stellte innerhalb der angeregten Diskussion zwischen der Bürgerinitiative und der SPD-Fraktion immer die Güteabwegung dem Nutzen der Allgemeinheit gegenüber.

    Wir diskutierten über das ecoda Gutachten und Gutachten im Allgemeinen. Außerdem stellte uns Herr Löhmann die Abwägung bzgl. Infraschalls des Verwaltungsgericht Würzburg vor.

    Nichts desto trotz konnten wir dem Resümee der SPD entnehmen, dass man zwar unsere Befürchtungen versteht, dass man speziell auf das Thema „Sicherheit“ bezogen auf die knappen Mindestabstände zur Wohnbebauung, die durch die Stadt Eschweiler GRUNDSÄTZLICH auf NUR 600 Meter definiert wurden, nochmal ’schauen‘ möchte, aber dass die Änderung des Flächennutzungsplanes wohl SO WIE ER IST, durch den Rat ‚winken‘ wird. Hier wird also mit hoher Wahrscheinlichkeit am 28.05.2015 keine Änderung mehr erfolgen! Lediglich bzw. ggf. versucht man im Nachgang noch im B-Plan (Bebauungsplan) ein paar Einschränkungen zu erwirken, aber grundsätzlich wird es dann schon den Flächennutzungsplan geben, der prinzipiell WEA in einem Abstand von 600 Meter zur Wohnbebauung zulässt!

    Auf unser Bitten, dass die Konzentrationszonen 3 und 4 aus dem Flächennutzungsplan gestrichen werden, um somit den Abstand im Vorfeld klar zu definieren, wurde leider nicht eingegangen!

  • Brief an die Stadtratsmitglieder und Mitglieder des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses

    Brief an die Stadtratsmitglieder und Mitglieder des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses

    In dieser Woche haben wir fast alle Ratsmitglieder und Mitglieder des Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss per Briefpost über unsere Belange und die uns vorliegenden Informationen bzgl. Windenergie informiert. Hier der Inhalt des Schreibens:

    Am 17.06.2015 soll die zweite Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Eschweiler verabschiedet werden. Dadurch werden zusätzliche Konzentrationszonen für Windenergieanlagen (WEA) geschaffen. Für die Bürgerinnen und Bürger in Eschweiler Nord, Ortsteil Fronhoven/Neu-Lohn bedeutet dies zunächst, dass insgesamt elf 206m hohe Windkraftanlagen auf einer Fläche von 220 Hektar errichtet werden sollen, die unseren durch Lärm, Schmutz und Umsiedlung bereits stark vorbelasteten Ort (Braunkohletagebau Zukunft und Inden, die stark befahrene Landstraße L238, die Müllverbrennungsanlage, die Aschedeponie, das Braunkohle-Kraftwerk von RWE Power etc.) noch mehr belasten würden.

    Des Weiteren befürchten viele Bürgerinnen und Bürger unseres Ortes weitere negative Aspekte einer Windenergieanlage. Da sind neben dem Schattenwurf, dem Betriebsgeräusch und der optischen Veränderung der Landschaft, der Wertverlust der Immobilien und vor allen Dingen die Gesundheitsgefahr durch Ultra- und Infraschall zu nennen. Das alles führt zu einem erheblicher Verlust der Lebensqualität in unserer Region!

    Aus diesem Grund haben einige Bürger des Ortes Fronhoven und Neu-Lohns die Bürgerinitiative „Windkraft mit Abstand“ gegründet. Unsere Bürgerinitiative hat mittlerweile über 400 Unterschriften in kurzer Zeit gesammelt und fordert damit die Einhaltung von einem Mindestabstand von 2000 m zu unserem Ort bzw. zu den Wohngebieten.  Dies entspricht auch der Empfehlung des Freistaates Bayern, die der sogenannten „10-H-Regelung“ (10-fache Höhe der WEAs) folgen.

    Infraschall ist Lärm den man nicht hört. Kann man sich dem wirklich als Politiker (in Eschweiler) verschließen? Ein Land wie Dänemark, was führend bei der Nutzung von Windenergie ist und ca. 40 Prozent des gesamten Strombedarfs durch Windparks erzeugt, wird nicht „einfach so“ den Ausbau weiterer Windenergieanlagen aussetzen. Die Themen Lärm und Immissionen werden hierzulande völlig unzureichend berücksichtigt und untersucht. Mit keiner Silbe gewürdigt werden z.B. die wichtigsten Erkenntnisse zum Infraschall, die bereits in der DIN 45680 zusammengefasst werden. Ebenfalls wird die „Machbarkeitsstudie zur Wirkung von Infraschall“ (2014) nicht berücksichtigt.

    Wollen Sie als unsere gewählten Vertreter tatsächlich die Gefahr eingehen, dass Anwohner krank werden, nur weil man nicht genügend Abstand zu den Wohngebieten eingehalten hat? Warum nimmt man das in Kauf? Warum gefährdet man die eigenen Bürgerinnen und Bürger?

    Würden Sie als Politiker genauso Ihr JA für die geplante Änderung des Flächennutzungsplanes stimmen, wenn Sie selber betroffen wären und DIREKT NEBEN den Anlagen wohnen würden? Wer von uns möchte denn wirklich freiwillig mit bis zu 40 dB Schall (kontinuierlich) beschallt werden?

    Auch England hat erkannt, dass die Windkraftanlagen krank machen können und darüber hinaus auch noch über-subventioniert werden. Premierminister David Cameron hat die Haltung der schottischen Konservativen gegen Windparks unterstützt.  Bei einem Besuch in Schottland lobte Cameron die schottische Parteichefin Ruth Davidson für ihre Unterstützung der Gemeinden, die gegen den Bau von Windrädern opponieren.  “Wir sollten nicht allen Gemeinden Windparks aufzwingen, die diese nicht wollen”, sagte Cameron.

    Nach einer ausführlichen Diskussion innerhalb des des Houses of Loards (englisches Parlament) wurden aus Sicherheitsgründen zur Vorbeugung möglicher gesundheitlicher Schäden die Abstände der Windkraftturbinen zum verbauten Gebiet wie folgt festgelegt:

    Wenn die Höhe der Windenergieanlage

    • größer als 25m ist, aber 50m nicht überschreitet, einen Abstand von >1000m;
    • größer als 50m ist, aber 100m nicht überschreitet, einen Abstand von >1500m;
    • größer als 100m ist,  aber 150m nicht überschreitet, einen Abstand von  >2000m;
    • größer als 150m ist, beträgt der minimale Abstand 3000m.

    Zahlreiche Mediziner und Wissenschaftler in Deutschland und auch weltweit untersuchen das Phänomen Infraschall durch Windkraftanlagen und warnen im zunehmenden Umfang vor den Gefahren durch Infraschall. Alle neueren Untersuchungen kommen zweifelsfrei zu dem Schluss, dass Infraschall eine bedeutsame gesundheitliche Gefahr darstellt. In Kanada, USA, England, Australien und weitere Ländern beträgt der Mindestabstand 2.000 Meter und teilweise sogar deutlich mehr. Dies zeigt auf, dass in Deutschland das Problem komplett von der Politik auf Druck der Wind-Lobby ignoriert wird.

    England und Dänemark aber auch andere Länder machen es – Sie nehmen die Belange ihrer Bürgerinnen und Bürger wahr und versuchen Gesundheitsgefährdungen auszuschließen. Wir hoffen, Sie sind in Eschweiler auch dazu bereit?

    Ihr Auftrag als gewähltes Ratsmitglied ergibt sich aus dem Art.2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes. Der Staat hat die Pflicht, „das Leben und die körperliche Unversehrtheit des Einzelnen zu schützen, d.h. vor allem auch vor rechtswidrigem Eingriffen von Seiten anderer zu bewahren“. Die Verletzung dieser Schutzpflicht kann von allen Grundrechtsträgern geltend gemacht werden.

    Lässt die Kommune (die Ratsmitglieder) es zu, dass Großwindanlagen in einem völlig unzureichenden Abstand zu menschlichen Wohnungen errichtet werden, wird der staatliche Schutzauftrag verletzt und die Kommune die Verantwortlichen) können in der Folge haftbar gemacht werden.

    Wollen Sie das wirklich? Wir als Bürgerinitiative appellieren an Sie und Ihre Verantwortung „Ihren Bürgerinnen und Bürgern“ gegenüber und hoffen auf Ihre Unterstützung bei der Abstimmung am 17.06.2016 im Rat der Stadt Eschweiler.

    „Alternative Energiegewinnung ist unsinnig, wenn sie genau das zerstört, was man eigentlich durch sie bewahren will: DIE NATUR.“ Reinhold Messner

    Wir hoffen auf diesem Weg alle politischen Ratsmitglieder des Eschweiler Stadtrats zu erreichen und jeden einzelnen vor der entsprechenden Abstimmung am kommenden Donnerstag über die Fakten zu informieren. So kann im Nachhinein keine der angeschriebenen Personen behaupten, dass man von den ganzen Hintergrunddetails keine Kenntnis gehabt hat.