Schlagwort: Land

  • Gespräch mit DIE LINKE im Rathaus

    Auch „Die Linke“ zeigt Gesprächsbereitschaft und hat uns deswegen auch gestern zu sich ins Fraktionsbüro im Rathaus der Stadt Eschweiler eingeladen. Albert Borchardt und André Schulze von „Die Linke“ hatten für uns (Heinz Rinkens, Berthold Braun, Marcel Cuvelier und Volker Schreck) ein offenes Ohr. Wir erläuterten detailliert unsere Beweggründe, die Gefahren für Mensch und Natur und unsere generellen Befürchtungen. Anhand des von uns zur Verfügung gestellten Kartenmaterials konnten wir den beiden Fraktionsmitgliedern die Lage noch einmal verdeutlichen.

    Man war sich einig, dass der Ort Fronhoven / Neu-Lohn in der Vergangenheit genügend „ausgebeutet und belastet“ wurde, alleine durch die Lärmbelastung der L238, der Umsiedlung, dem Kraftwerk, dem dort genrierten CO2-Ausstoß, der Deponie und der Müllverbrennungsanlage. Außerdem stellt sich für uns alle auch hier wieder die Frage, ob die an diesem Standort geplanten Anlagen überhaupt rentabel sein können. Hier wird sich „Die Linke“ mit Hilfe von Windkarten entsprechend informieren.

    Herr Borchardt und Herr Schulze werden sich jetzt, so hat man uns gegenüber versichert, im Nachgang zu unserem Gespräch weitere Details zu der geplanten Änderung des Flächennutzungsplans anschauen und die Details dazu hinterfragen. Über den Regionalrat wird „Die Linke“ die Vorgaben des Landes anfragen.

    Wir bedanken uns für das angenehme Gespräch und hoffen auf Ihre Unterstützung!

  • Windkraftanlage und Feststellung einer optisch bedrängenden Wirkung

    ad797082a5Der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen hält in seiner NRW-Mitteilung 384/2007 vom 24.05.2007 fest, dass Windkraftanlagen eine optisch bedrängenden Wirkung erzeugen (können).

    Nach dem Beschluss des OVG NRW vom 22.03.2007 (8 B 2283/06) kann für die Beantwortung der Frage, ob von einer Windkraftanlage eine optisch bedrängende Wirkung auf eine Wohnbebauung ausgeht, nicht pauschal auf die groben Anhaltswerte aus der Entscheidung des OVG NRW vom 09.08.2006 (8 a 3726/05) zurückgegriffen werden. Vielmehr handelt es sich dabei um Orientierungswerte, die eine bestimmte Würdigung der Umstände des Einzelfalles nahe legen – aber die Einzelfallprüfung nicht entbehrlich macht.  Az.: II/1 620-50

    Windkrafträder1Windkraftanlagen sind ökologisch wertvoll. Unstreitig. Windkraftanlagen nerven oftmals die Nachbarn, die sich an der Aussicht auf die sich ständig drehenden Windräder stören.  Und diese Störung kann auch so stark werden, dass die Errichtung des Windrades unzulässig ist. So hat jetzt das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen entschieden, dass eine – bereits teilweise fertig gestellte – Windenergieanlage in Bochum-Gerthe wegen sogenannter optischer Bedrängung eines benachbarten Wohnhauses unzulässig ist.

    Das Oberverwaltungsgericht in Münster hält in seiner Entscheidung an seiner Rechtsprechung zur optischen Bedrängung durch Windkraftanlagen fest. Danach gibt es “grobe Richtwerte“, die eine Orientierung für die Rechtsanwendung geben und eine hinreichend sichere Beurteilung bei der Einzelfallprüfung ermöglichen sollen. Das Gericht unterscheidet hierbei zwischen

    • einem – meist unproblematischen – Abstand, der mindestens das Dreifache der Gesamthöhe (Nabenhöhe + ½ Rotordurchmesser) beträgt,
    • einem – meist problematischen – Abstand, der geringer als das Zweifache der Gesamthöhe der Anlage ist,
    • und einem dazwischen liegenden Abstand, der das Zwei- bis Dreifache der Gesamthöhe der Anlage beträgt, und eine besonders eingehende Einzelfallprüfung erfordert.

    Im vorliegenden Fall ging es um eine Windkraftanlage mit einer Gesamthöhe von rund 150 m. Das betroffene Wohnhaus ist lediglich 270 m von der Anlage entfernt. Der Abstand ist damit deutlich geringer als das Zweifache der Gesamthöhe der Anlage. Unter Berücksichtigung der konkreten örtlichen Gegebenheiten, insbesondere der Ausrichtung der Fenster von Wohnräumen und des Gartens zum Anlagenstandort, hat das Oberverwaltungsgericht in Münster eine optische Bedrängung angenommen.

    Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24. Juni 2010 – 8 A 2764/09

    Quelle(n): http://www.rechtslupe.de und http://www.kommunen-in-nrw.de

  • Gespräch zwischen der Bürgerinitiative und der CDU

    Am 8. April traf sich Heinz Rinkens von der Bürgerinitiative mit dem Vorsitzenden des CDU Ortsverbands Franz-Josef Auer und dem stellvertretenden Bürgermeister der Stadt Eschweiler Wilfried Berndt. Später wurde die Runde noch durch Thomas Graff verstärkt.

    Letztendlich wurde der Bürgerinitiative die Unterstützung der kompletten CDU der Stadt Eschweiler zugesagt, aufgrund der Historie unserer Ortschaft (speziell wegen der L238, der Umsiedlung, dem Kraftwerk (-Schmutz) und der Müllverbrennungsanlage).

    Thomas Graff hatte eine längeres Gespräch mit Frau Trinikens vom Planungsamt der Stadt Eschweiler geführt und hatte so einige detailierte Informationen. Anscheinend hat Frau Trinikens das ganze Prozedere alleine vorbereitet und auch die Kriterien festgelegt. Aus seiner Sicht ist der Ausweis u.a. der Konzentrationsfläche „Fronhoven-Nord“ vom Land vorgeschrieben, was wir von der Bürgerinitiative jedoch stark bezweifeln, zumindest nach den uns vorliegen Unterlagen.

    Des Weiteren wollte der Vorsitzende des CDU Ortsverbandes Franz-Josef Auer auf die örtliche SPD zugehen, um ggf. überparteilich einen Konsens zu erwirken. Insgesamt hat an diesem Abend ein konstruktives Gespräch stattgefunden. Thomas Graff wurde die Aufgabe übertragen, über Axel Wirtz herauszufiltern, welche rechtlichen Grundlagen das Land NRW für die Kommunen und Städte herausgegeben hat, um Konzentrationsflächen verpflichtend auszuweisen! Hier erwarten wir von der Bürgerinitiative kurzfristige Rückmeldung, die uns auch an dem Abend zugesichert wurde.