Schlagwort: Infraschall

  • Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß

    Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß

    So stellt sich leider immer wieder die Politik gegenüber dem Thema Infraschall auf. Genauer gesagt, erhalten wir von der Bürgerinitiative immer wieder die Aussagen, wenn wir das Thema Infraschall ansprechen, dass es anhand der existierenden wissenschaftlichen Grundlagen keinen Beleg dafür gibt, dass Windräder negative Auswirkungen für die Gesundheit haben.

    Die Frage, die man sich stellen muss ist, wie man nun mit der wissenschaftlicher Unsicherheit umgeht. Solange man nichts mit absoluter Bestimmtheit weiß, kann man natürlich so tun, als gäbe es überhaupt kein Problem und vor allem keinen Handlungsdruck. Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß: Zu dieser Sichtweise neigen offenbar deutsche Umweltbehörden und unsere Politiker, die die Windkraft uneingeschränkt beführworten. Eine einfache und bequeme Philosophie, die nicht gerade zum Erwerb neuen Wissens aufmuntert – ganz im Gegenteil.

    Die Welt am Sonntag (WamS) berichtet in Ihrer Ausgabe vom 31.05.2015 wieder einmal über dieses Thema: http://www.welt.de/wirtschaft/energie/article141691937/Behoerden-reden-moegliche-Schall-Schaeden-klein.html

    Dem Artikel kann man auch noch entnehmen, dass das deutsche Umweltbundesamt (UBA) inzwischen eine große Folgestudie über Infraschall-Gefahren ausgeschrieben hat. Das hinderte UBA-Präsidentin Maria Krautzberger jedoch nicht daran, den Bundesländern, also auch NRW, zu raten, doch bitte keine großen Mindestabstände zwischen Wohnbebauung und Windkraftanlage vorzuschreiben: Denn das könnte die deutschen Ausbauziele für Windenergie und mithin die gesamte Energiewende gefährden. Hierzu die WamS:

    Was geschieht aber, falls am Ende der UBA-Studie oder der Untersuchung des dänischen Instituts Kraeftens Bekaempelse doch eine Gesundheitswarnung steht? Müssen die Windkraftanlagen dann wieder abgebaut werden, oder wird Bevölkerung umgesiedelt?

    Mit dem Thema Umsiedlung sind wir in Fronhoven/Neu-Lohn ja schon vertraut. Aber will man das den Bürgerinnen und Bürgern wirklich WIEDER antun? Weiterhin schrieb die WamS:

    In dem „Welt am Sonntag“-Report waren immerhin mehrere Mediziner und Akustik-Experten zu Wort gekommen, die eine mögliche Gesundheitsgefährdung durch Infraschall nicht ausschließen wollen und dringend zu weiteren Untersuchungen raten. Zu diesen Mahnern gehören Mediziner der Ärztekammer Wien, HNO-Experten der Ludwig-Maximilians-Universität München sowie Akustiker der Bergischen Universität Wuppertal, die in einer Studie für das Umweltbundesamt sogar schon mit zahlreichen Indizien und einer gewissen Dringlichkeit auf den großen Forschungsbedarf hingewiesen haben.

    Auch mit dem in Dänemark landesweit bekannten Fall des Nerz-Züchters Kaj Bank Olesen geht die Dänische Energieagentur eigentümlich um: Olesen behauptet, dass sich die Tiere in den Ställen gegenseitig zum Teil tödliche Wunden zufügen, seit nur wenige Hundert Meter hinter seiner Farm Windkraftanlagen errichtet wurden. Auch die Zahl der Fehl- und Missgeburten sei drastisch gestiegen.

    Die Dänische Energieagentur verweist auf ein Papier des Kompetenzzentrums für Landwirtschaft und Pelztiere. Demnach lägen keine Berichte über negative Auswirkungen auf die Produktion von Pelztieren vor. Nur: Das von der Behörde zitierte Papier stammt aus dem Jahre 2011. Der Fall Olesen konnte zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht aktenkundig geworden sein, da die Windkraftanlagen nahe der jütländischen Nerz-Zucht erst Ende 2013 errichtet worden waren.

    In der Diskussion über mögliche Gesundheitsgefahren des Infraschalls aus Windkraftanlagen geht es nicht um Panikmache. Es ist tatsächlich ja möglich, dass die bestehenden Verdachtsmomente am Ende wissenschaftlich widerlegt werden.

    Doch bisher erwecken deutsche und dänische Umweltbehörden nicht den Eindruck, dass sie die Sorgen und Ängste der Windkraftanwohner in dieser Frage überhaupt ernst nehmen. Die Kritiklosigkeit, mit der deutsche Landesumweltämter und Energieagenturen die eher irreführenden Ausflüchte der dänischen Regierung hinzunehmen bereit sind, spricht nicht eben für echtes Erkenntnisinteresse. Solange die betroffenen Bürger aber das Gefühl haben müssen, sie würden mit oberflächlichen Ausreden abgewimmelt, kann das für die Akzeptanz der Energiewende vor Ort keine guten Folgen haben.

    Alles in allem eine sehr beunruhigende Entwicklung. Ist ja auch sehr einfach für diejenigen, die diese Entscheidungen treffen, aber selber nicht davon betroffen sind.

  • FAKTEN

    FAKTEN

    Hier einmal die Fakten zur geplanten 2. Änderung des Flächennutzungsplans – Konzentrationszonen für Windenergieanlagen – „Nördlich Fronhoven“

    • Aus dem verfassungsrechtlichen Schutzauftrag aus Art.2 Abs.2 S.1 GG ergibt sich für Stadtratsmitglieder die Pflicht, „das Leben und die körperliche Unversehrtheit des Einzelnen zu schützen (vgl. BVerfGE 115, 320/346).
    • Die Verletzung dieser Schutzpflicht kann von allen Grundrechtsträgern geltend gemacht werden, „auch von besonders empfindlichen Personen“ (vgl. Jarass/Pieroth, GG-Kommentar, 13. Auflage 2014, Art.2 GG, Rn.91f.).
    • Eine persönliche Haftung der Stadtratsmitglieder droht, wenn diese bei der Planung von sog. „Windkraft-Vorrangflächen“ bereitwillig den „Abwägungsvorschlägen“ der beauftragten Planungsfirmen und deren Gutachten folgen (vgl. Prof. Dr. Michael Elicker/RA Andreas Langenhahn, „Gefährdung der menschlichen Gesundheit durch Großwindanlagen“).
    • Da die Stadt Eschweiler bereits 2 Windvorrangzonen für WEA („Halde Nierchen“ und „Nördlich Kraftwerk“) besitzt. ist die Ausweisung weiterer Vorrangzonen im Hinblick auf § 35 BauGB nicht erforderlich, um einen „Wildwuchs“ der Anlagen im Stadtgebiet zu verhindern. WEA dürfen bereits jetzt nur in den bisherigen Vorrangzonen errichtet werden.
    • Eine Stadt ist nicht verpflichtet, die am „besten“ für WEA geeigneten Bereiche im Sinne einer optimalen Förderung der Windenergie auszuweisen, wenn ausreichend gewichtige Belange gegen die Ausweisung sprechen (vgl. u.a. BVerwG 4 C 15.01. vom 17.12.02; OVG Münster 8 A 2672/03 vom 15.03.06).
    • Gemäß § 1 Abs.5 BauGB sollen Bauleitpläne (Flächennutzungspläne und Bebauungspläne) „dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen …“.
    • Auch nach § 1 BNatSchG sind Natur und Landschaft so zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln, dass sie als „Lebensgrundlagen des Menschen und als Voraussetzung für seine Erholung in Natur und Landschaft nachhaltig gesichert sind.“
    • Der BUND Eschweiler fordert „eine Verkleinerung der Zone 4, da diese zu nahe an das neue Indetal heranreicht. Flüsse wie die Inde spielen eine wichtige Rolle als Leitlinie für den Vogelzug. Dies ist umso mehr zu beachten, als jedes Jahr Tausende von Kranichen über unsere Region hinweg ziehen. Sie könnten durch WEA – besonders in dichtem Nebel – gefährdet werden. Auch andere seltene Arten wie Trauerseeschwalben nutzen die Inde als Leitlinie beim Zug.“ (vgl. Sitzungsvorlage des Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss)
    • Die Stadt Aldenhoven weist darauf hin, dass „bei den geplanten Konzentrationszonen 2, 3 und 4 nicht unerhebliche immissionsrechtliche Vorbelastungen zu berücksichtigen sind. Hierzu gehört neben den insgesamt 6 bereits bestehenden WEA bei Weiler-Langweiler und Weiler-Hausen auch das Industrie- und Gewerbegebiet Aldenhoven, das bereits zu einer starken Belastung der Immissionspunkte und damit der Bürger führt.“ (vgl. Schreiben vom 05.12.2014).
    • Des Weiteren weist die Stadt Aldenhoven darauf hin, dass „die Flächen der Zonen 2, 3 und 4 zwischen dem Siedlungsbereich der Ortslage Aldenhoven und dem renaturierten Indetal liegen. Aufgrund dessen hat die Fläche für das Orts- und Landschaftsbild eine hohe Bedeutung. Zum Anderen übernimmt diese Fläche aufgrund der Nähe zum Landschaftsschutzgebiet an der Inde eine wichtige Naherholungsfunktion für Aldenhoven, für Eschweiler und das gesamte Indeland. Aktuell bestehen keine Vorbelastungen des Orts- und Landschaftsbildes.“ (vgl. Schreiben vom 05.12.2014)
    • Der Kreis Düren weist darauf hin, dass „der Bereich rund um den Tagebau Inden mit der Indeaue, dem Blausteinsee und der Goltsteinkuppe zum Schwerpunktraum der Tourismus und Freizeitentwicklung des Indelandes gehört. Hier wurden in den letzten Jahren, insbesondere auch im Rahmen der EuRegionalen 2008, erhebliche Anstrengungen zur Attraktivierung und zur Schaffung von Freizeitangeboten unternommen. Der Bau von WEA in der beabsichtigten Anzahl wird sich auf die Freizeitqualität des Raumes deutlich auswirken. (vgl. Schreiben vom 25.11.2014)
    • Ebenfalls weist der Kreis Düren darauf hin, dass „im direkten Anschluss an die Zonen 2, 3 und 4 die Gemeinde Aldenhoven eine Windvorrangzone mit insgesamt 8 WEA plant. Hierzu gab es bereits ein Abstimmungsgespräch zwischen dem Kreis Düren und der StädteRegion Aachen. Nach derzeitigem Kenntnisstand werden beide Planungen als gleichwertig angesehen, so dass die jeweiligen Planungen Rücksicht auf die Planungen der Nachbarkommune nehmen müssen. Erst bei einer deutlichen Verzögerung bei einer Kommune wird diese notwendige Rücksichtnahme durchbrochen.“ (vgl. Schreiben vom 25.11.2014)
    • Im geplanten Vorranggebiet „Nördlich Fronhoven“ wurden im Hinblick auf Brutvögel insgesamt 66 Vogelarten festgestellt. Unter den erfassten Arten sind 16 Arten, die in der ROTEN LISTE der in Nordrhein-Westfalen bestandgefährdeten Brutvogelarten geführt werden. Zu den streng geschützten Arten nach § 7 Abs.2 Nr.14 BNatSchG zählen 10 Arten.
      Insgesamt wurden 22 planungsrelevante Vogelarten nachgewiesen (vgl. Gutachten Ecoda vom 21.11.2014, Seite 9).
    • Im Rahmen der Rast- und Zugvogelarten wurden in der geplanten Vorrangzone „Nördlich Fronhoven“ 15 Arten nachgewiesen, die nach MKULNV & LANUV als WEA-empfindlich eingestuft sind. Insgesamt wurden allerdings 94 Vogelarten insoweit festgestellt. (vgl. Gutachten Ecoda vom 21.11.2014, Seite 10).
    • Mit mindestens 9 Arten von Fledermäusen kann das in der geplanten Vorrangzone „Nördlich Blausteinsee“ nachgewiesene Artenspektrum als überdurchschnittlich gewertet werden (vgl. Gutachten Ecoda vom 24.11.2014, Seite 11)
    • Neben Fledermäusen leben im geplanten Vorranggebiet „Nördlich Fronhoven“ weitere planungsrechtlich relevante Säugetiere. So sind der „Europäische Biber“ und die „Haselmaus“ in der renaturierten Indeaue anzutreffen. (vgl. Gutachten Ecoda vom 24.11.2014, Seite 13)
    • Zahlreiche Mediziner und Wissenschaftler in Deutschland und auch weltweit untersuchen das Phänomen Infraschall durch Windkraftanlagen und warnen im zunehmenden Umfang vor den Gefahren durch Infraschall. Alle neueren Untersuchungen kommen zweifelsfrei zu dem Schluss, dass Infraschall eine bedeutsame gesundheitliche Gefahr darstellt. In Kanada, USA, England, Australien und weitere Ländern beträgt der Mindestabstand 2.000 Meter und teilweise sogar deutlich mehr.
    • Die gesamte Ortschaft Lohn wurde umgesiedelt und Teile von Fronhoven wurden abgerissen. Die nun in Fronhoven/Neu-Lohn wohnenden Bürger verloren so bereits vor geraumer Zeit ihre ursprüngliche Heimat.
    • Seit Jahrzehnten umringt der Tagebau die Ortschaft mit allen dazugehörigen Belastungen, wie Staub und Lärm.
    • Die vorhandene Landstraße, die jetzige L11, wurde so nah an den Ort heran geplant, dass selbst die erneuerte Lärmschutzwand nicht vor Lärmemissionen schützt.
    • Zusätzlich wird der Ort durch die große Aschedeponie bedrängt.

    …….. also

    ES REICHT!!!!!!!!!!!

    ……. und nochmals zur Erinnerung:

    Eine Stadt ist nicht verpflichtet, die am „besten“ für WEA geeigneten Bereiche im Sinne einer optimalen Förderung der Windenergie auszuweisen, wenn ausreichend gewichtige Belange gegen die Ausweisung sprechen! (vgl. u.a. BVerwG 4 C 15.01. vom 17.12.02; OVG Münster 8 A 2672/03 vom 15.03.06).

    Möchte die Stadt Eschweiler tatsächlich wieder, wie bei der ursprünglich geplanten 5. Änderung des Bebauungsplans 46 – Waldsiedlung –, in der Presse stehen und von allen Gerichten eines Besseren belehrt werden??

    Diese Faktenzusammenstellung können Sie auch als PDF-Dokument herunterladen: FAKTEN

  • Beitrag in Spiegel TV Magazin Beitrag „Infraschall von Windkraftanlagen“ vom 07.06.2015

    Beitrag in Spiegel TV Magazin Beitrag „Infraschall von Windkraftanlagen“ vom 07.06.2015

    Am vergangenen Sonntag hat die Spiegel Tv Magazin Redaktion u.a. auch das Thema INFRASCHALL behandelt. Hier wird wiedermal klar, dass die Politik weg sieht und die Gefahren für Mensch und Tier einfach ignoriert oder dreist tolleriert, um ‚andere‘ Interessen durchzusetzen. Menschen verlassen aus lauter Verzweiflung Ihr Zuhause oder ziehen stumpf in den Keller, um überhaupt noch schlafen zu können. Und das nur, weil man den Mindestabstand zur Wohnbebauung einfach zu kurz gewählt hat.

    [wpdevart_youtube]D9fcymbitiE[/wpdevart_youtube]

    Was wir von der Bürgerinitiative dabei besonders frustrierend finden ist, dass wir schon frühzeitig auf diese Gefahren hingewiesen haben und es nach-wie-vor tun. Und trotzdem verschaffen wir uns innerhalb der Politik damit kein Gehör. Kann man das wirklich einfach alles ignorieren? Auch wenn man eine Güteabwegung vornimmt? Hat nicht jeder einzelne von uns den Anspruch auf seine unversehrte Gesundheit?

  • Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses

    Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses

    Am 28. Mai 2015 fand die lang erwartete öffentliche Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses statt. Aus Fronhoven und Neu-Lohn waren zahlreiche Bürgerinnen und Bürger gekommen, um der dem Ausschuss beizusitzen, so dass nahezu alle Zuhörerplätze besetzt waren. Natürlich waren auch wir von der Bürgerinitiative „Windkraft mit Abstand“ vor Ort und haben an der Sitzung aufmerksam teilgenommen. Hier konnten wir auch noch mal weitere Bürgerinnen und Bürger über die Planung der Stadt Eschweiler informieren.

    Als erster Tagespunkt der Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses stand die zweite Änderung des Flächennutzungsplanes nördlich von Fronhoven an.Es wurde durch alle Parteien hinweg viel diskutiert und vor allem auch verschieden argumentiert. Auch die Bürgerinitiative wurde mehrfach innerhalb der Sitzung erwähnt. Doch das Fazit der Sitzung ist für uns alle mehr als ernüchternd:

    Bei der Abstimmung hat lediglich die FDP (wie versprochen) dagegen gestimmt. Die CDU und UWG haben sich (lediglich) enthalten. Alle anderen Parteien haben für die Änderung des Flächennutzungsplanes gestimmt.

    Was viele Bürgerinnen und Bürger sehr verärgert hat, war u.a. die Argumentation von Dietmar Widell (Fraktionssprecher Bündnis 90/Die Grünen) bezogen auf die Thematik Infraschall. Herrt Widell erläuterte, dass ein 100 km/h schnell fahrener PKW, die gleiche Menge an Infraschall ausstrahlt, wie eine Windkraftanlage und deswegen das Thema Infraschall kein KO-Kriterium für die Errichtung der WEA’s darstellt. Was Herr Widell dabei aber vergisst ist, dass wir Bürgerinnen und Bürger in Fronhoven/Neu-Lohn nach seinem Vergleich hin also demnächst 11 PKW’s, die jeweils 100 km/h schnell fahren vor unseren Schlafzimmerfenster hören/fühlen werden. Na dann GUTE NACHT!

    Hermann Gödde, der technische Beigeordneter der Stadt Eschweiler, brachte zwar den B-Plan während der Sitzung ins Spiel, jedoch gab es keine konkreten Fakten, keinen Termin etc.

    Somit müssen wir von der Bürgerinitiative leider feststellen, dass die Änderung des Flächennutzungsplanes ohne Berücksichtigung unserer Befürchtungen und Änderungsvorschläge trotz aller Gespräche und Mühen im Planungs-, Umwelt- und Bauausschusse verabschiedet wurde.

  • Lärm, den man nicht hört – Kann man sich dieser Thematik in Eschweiler wirklich verschließen?

    Lärm, den man nicht hört – Kann man sich dieser Thematik in Eschweiler wirklich verschließen?

    Infraschall, Lärm den man nicht hört, kann man sich dem wirklich als Politiker (in Eschweiler) verschließen? Ein Land wie Dänemark, was führend bei der Nutzung von Windenergie ist und ca. 40 Prozent des Strombedarfs durch Windparks erzeugt, wird nicht „einfach so“ den Ausbau weiterer Windenergieanlagen (WEA) aussetzen.

    Wollen die Politiker tatsächlich die Gefahr eingehen, das Anwohner krank werden, nur weil man nicht genügend Abstand zu den Wohngebieten eingehalten hat? Würden diese Politiker genauso Ihr JA für die geplante Änderung des Flächennutzungsplanes stimmen, wenn Sie selber betroffen wären und DIREKT NEBEN den Anlagen wohnen würden? Wer von uns möchte denn wirklich freiwillig mit bis zu 40 dB Schall kontinuierlich beschallt werden?

    Auch England hat erkannt, dass die Windkraftanlagen krank machen können und darüber hinaus auch noch über-subventioniert werden. Premierminister David Cameron hat die Haltung der schottischen Konservativen gegen Windparks unterstützt.  Bei einem Besuch in Schottland lobte Cameron die schottische Parteichefin Ruth Davidson für ihre Unterstützung der Gemeinden, die gegen den Bau von Windrädern opponieren.  „Wir sollten nicht allen Gemeinden Windparks aufzwingen, die diese nicht wollen“, sagte Cameron.

    Nach einer ausführlichen Diskussion innerhalb des des Houses of Loards (englisches Parlament) wurden aus Sicherheitsgründen zur Vorbeugung möglicher gesundheitlicher Schäden die Abstände der Windkraftturbinen zum verbauten Gebiet wie folgt festgelegt:

    Wenn die Höhe der Windenergieanlage

    • größer als 25m ist, aber 50m nicht überschreitet, einen Abstand von >1000m;
    • größer als 50m ist, aber 100m nicht überschreitet, einen Abstand von >1500m;
    • größer als 100m ist,  aber 150m nicht überschreitet, einen Abstand von  >2000m;
    • mehr als 150m ist, beträgt der minimale Abstand 3000m.

    England und Dänemark machen es: Sie nehmen die Belange der Bürger wahr und versuchen Gesundheitsgefährdungen auszuschließen. Wann ist man dazu auch in Escheiler bereit?

    Quelle(n):

  • Schallemissionen von Windkraftanlagen gefährdeten die Gesundheit der Anwohner

    In der Welt erschien Anfang März ein äußerst interessanter Artikel zum Thema Windkraft und Gesundheitsgefährdung. Infraschall wird hierzulande ja immer mit irgendwelche lapidalen Äußerungen abgetan wie z.B. „das hat keinerlei Auswirkung(en) auf den Menschen“ oder „es gibt keine Studie, die belegt, dass Infraschall krank macht“. Die Realität sieht anscheinend GANZ ANDERS aus, wie das Beispiel aus dem Welt Artikel belegt. Dazu brauchte es noch nicht einmal eine langjährige Studie. Hier ein Auszug aus dem Artikel:

    Beim ersten Test begannen die Tiere zu schreien. „Sie tobten mit einem schrillen Kreischen in ihren Käfigen und begannen sich gegenseitig zu beißen“, sagt Kaj Bank Olesen, Nerzzüchter in Vildbjerg, Dänemark. Als seine Tierärztin im Morgengrauen die Polizei anrief, um die neuen Windkraftanlagen hinter Olesens Bauernhof abschalten zu lassen, lag schon ein halbes Dutzend Tiere tot in den Käfigen. Mehr als 100 hatten sich gegenseitig so tiefe Wunden zugefügt, dass sie getötet werden mussten.

    Die Vorkommnisse auf Olesens Nerzfarm in der Nacht zum 6. Dezember 2013 haben viele der so ökologisch orientierten Dänen verunsichert. Macht Windkraft krank? Erzeugen die Turbinen Schwingungen unterhalb der Hörbarkeitsgrenze, die Tiere verrückt machen und vielleicht auch die Gesundheit von Menschen belasten?

    Das Schicksal des jütländischen Nerzzüchters machte landesweit Schlagzeilen und beschäftigte sogar das Parlament in Kopenhagen. Und seitdem hat die Energiewende ein Problem, wie Jan Hylleberg eingesteht, der Vorstandschef des Verbandes der dänischen Windindustrie: „Ein Großteil der dänischen Kommunen hat die Pläne für neue Windparks auf Eis gelegt, bis die staatliche Untersuchung über die Gesundheitsprobleme durch Infraschall abgeschlossen ist.“ 2014, im ersten Jahr nach dem Vorfall in Vildbjerg, sind landesweit nur noch neue Windmühlen mit einer Gesamtleistung von 67 Megawatt ans Netz gegangen. Im Jahr zuvor waren es 694 Megawatt.

    Droht das, was die Dänen derzeit erleben, auch in Deutschland? Ein Windrad dreht sich hierzulande nicht anders.

    Dies ist nur ein kurzer Auszug aus dem o.g. Artikel. Klicken Sie unten auf den Quellen-Link, um den vollständigen Artikel zu lesen! Durch Windkraftanlagen generiertre Infraschall existiert und scheint mehr als offensichtlich auch die Gesundheit von (Mensch und) Tier zu gefährden!

    Quelle: http://www.welt.de/print/wams/wirtschaft/article137938635/Macht-Windkraft-krank.html

  • Infraschall – Was ist das?

    Was ist denn überhaupt Infraschall?

    Unter Infraschall versteht man „tiefen“ Schall, dessen Frequenz unterhalb von etwa 16-20 Hz, also unterhalb der menschlichen Hörschwelle liegt. Das menschliche Ohr ist für Infraschall nahezu unempfindlich. Infraschall ist allgemeiner Bestandteil der natürlichen Umgebung des Menschen, wird aber auch künstlich erzeugt, beispielsweise im Verkehrswesen oder durch technische Geräte.  Infraschallwellen breiten sich gut über große Entfernungen aus.

    Auch wenn Menschen Infraschall kaum ohne Hilfsmittel hören können, ist er bei hohen Schalldrücken wahrnehmbar. Zusätzlich können insbesondere die tieffrequenten Vibrationen des Körpers bei hohen Schalldrücken gefühlt werden.

    Windkraftanlagen erzeugen ebenfalls Infraschall. Dieser entsteht vor allem bei Windkraftanlagen mit sogenannten Stall-Strömungsabriss-Regelung. In geringem Maße erzeugen auch moderne Anlagen mit Pitch-Regelung Infraschall.

    Im Sommer 2004 wurde mit vier mobilen Messanlagen der BGR die Infraschallemission einer 200-kW-Windkraftanlage untersucht. Die Messungen führten zu dem Ergebnis, Schallemissionen von (damaligen) Windenergieanlagen seien oberhalb von 600 kW Leistung im Frequenzbereich um 1 Hz in Entfernungen von über 10 km nachweisbar.

    Behörden, Anlagenbetreibern und deren nahestehenden Institutionen äußern gerne die Behauptung, Infraschall sei „völlig harmlos“. Dem gegenüber stehen eine zunehmende Zahl  von Wissenschaftlern, die auf die gesundheitliche Gefährlichkeit des Infraschalls ezplizit hinweisen. Die Gefahr stellt sich inzwischen als so hinreichend wahrscheinlich dar, daß an die Stelle der bisher gepflegten Ignoranz staatliche Maßnahmen der Gefahrenabwehr und der Gefahrenvorsorge treten müssen. Solange die Gesundheitsgefahren nicht durch entsprechende technische Vorkehrungen abgewehrt werden können, können Errichtung und Betrieb der Anlagen nur zulässig sein, wenn diese außerhalb der Sichtweite bzw. in angemessenem Abstand zu Wohngebieten liegen.

    [wpdevart_youtube]4BLqJ3SKTic[/wpdevart_youtube]

    Quelle(n):