Schlagwort: Flächennutzungsplan

  • Die Stadt zieht Ihren Antrag auf Genehmigung der 2. Änderung des FNP zurück!

    Die Stadt zieht Ihren Antrag auf Genehmigung der 2. Änderung des FNP zurück!

    Die Stadt Eschweiler hat ihren Antrag auf Genehmigung der 2. Änderung des Flächennutzungsplans zurückgezogen. Dies teilte uns die Bezirksregierung Köln am heutigen Tag per Post mit.

    Weitere Details dazu haben wir zum aktuellen Zeitpunkt (noch) nicht, aber die Stadt Eschweiler wird sich weiterhin mit dem Verfahren befassen – so viel ist sicher.

    Alle von uns angesprochenen Parteien schweigen sich derzeit zu diesem Punkt aus oder sind selber über diesen Umstand noch nicht informiert worden.

  • Treffen mit Herrn Frischmuth und der Landtagsabgeordneten Ingola Schmitz

    Treffen mit Herrn Frischmuth und der Landtagsabgeordneten Ingola Schmitz

    Am gestrigen Abend hat sich die Bürgerinitiative (dieses Mal durch Berthold Braun, Heinz Rinkens, Max Rinkens, Voker Schreck und Marcel Cuvelier vertreten) mit Herrn Frischmuth und der FDP Landtagsabgeordneten Ingola Schmitz im Gasthof Rinkens zu einem konstruktiven und sehr interessanten Gespräch getroffen. Zusätzlich haben uns wieder Frau Prigge und Herr Braune von der FDP Eschweiler besucht und angeregt mit diskutiert.

    Herr Frischmuth erzählte uns von seinen bisherigen Erfahrungen bezüglich der Windkraftanlagen in/um Langerwehe. Wir unterhielten uns sehr detailliert über die neue Version des Winderlasses und den neuen gesetzlichen Grenzwerten. In allgemeinen Wohngebieten darf die nächtliche Lärmbelastung den Wertz von 40 dB nicht überschreiten, in reinen Wohngebieten beträgt die Grenze lediglich 35 dB. Die Hausener Straße laut Bebauungsplan der Stadt Eschweiler ist ein sogenanntes „Allgemeines Wohngebiet“ – es gelten also die soeben genannten 40 dB als Grenze.

    Die Stadt Eschweiler hat, obwohl wir mehrfach und immer wieder darauf hingewiesen haben, bei der Änderung des Flächennutzungsplanes nicht beachtet, dass von jenseits der Stadtgrenze auch noch in direktem Anschluß geplante Windkraftanlagen der Stadt Aldenhoven errichtet werden sollen. Diese MÜSSEN bei zum sogenannten Lärmkontingent hinzu gezählt werden. Daraus ergeben sich automatisch durch den Gesetzgeber festgelegte vergrößerte Abstände zu den Wohngebieten. Damit sind ggf. Anlagen auf einer Distanz von kleiner 2000 Meter nicht erlaubt – die knapp 1200 Meter Marke ist jetzt schon nach der Lärmverordnung ein hartes Kriterium, sollten NUR auf der Eschweiler Stadtseite WEAs errichtet werden.

    Herr Frischmuth versorgte uns mit vielen weiteren nütztlichen Informationen. Die Landwirte werden mit hoher Wahrscheinlichkeit auch durch die Projektierer nicht genügend über deren Risiken aufgeklärt: Zum Beispiel der Rückbau (der riesigen und tiefen Beton-Fundamente) etc. verbleibt als alleiniges Risiko beim Landwirt.

    Wir berieten uns im Anschluss an der angeregten Diskussionsrunde innerhalb der Bürgerinitiative über die nächsten Schritte, also u.a. wie und wann wir die ersten gerichtlichen Schritte einleiten werden. Dazu dann später mehr.

  • Treffen mit der SPD-Fraktion

    Treffen mit der SPD-Fraktion

    Am 26. Mai hat sich die Bürgerinitiative (vertreten durch Berthold Braun, Max Rinkens, Volker Schreck und Marcel Cuvelier) mit den Mitgliedern der SPD-Fraktion Nadine Leonhardt (Fraktionsvorsitzende), Stephan Löhmann (stellvertretender SPD-Fraktionsvorsitzender), Peter Kendziora und Klaus Fehr im Rathaus zu einem Gespräch getroffen.

    Frau Leonhardt erläuterte, warum sich die SPD-Fraktion für Windkraft einsetzt. Eine Hauptargumentation der SPD ist, dass sich Eschweiler bisher sehr bei dem Ausbau der Windenergie zurückgehalten habe. Deswegen plane man die beiden weiteren Zonen. Außerdem wären die zusätzlichen WEA’s ein Zugewinn an Energie und natürlich auch für die Stadt aus finanzieller Sicht sehr attraktiv (u.a. Gewerbesteuer).

    Sie stellte innerhalb der angeregten Diskussion zwischen der Bürgerinitiative und der SPD-Fraktion immer die Güteabwegung dem Nutzen der Allgemeinheit gegenüber.

    Wir diskutierten über das ecoda Gutachten und Gutachten im Allgemeinen. Außerdem stellte uns Herr Löhmann die Abwägung bzgl. Infraschalls des Verwaltungsgericht Würzburg vor.

    Nichts desto trotz konnten wir dem Resümee der SPD entnehmen, dass man zwar unsere Befürchtungen versteht, dass man speziell auf das Thema „Sicherheit“ bezogen auf die knappen Mindestabstände zur Wohnbebauung, die durch die Stadt Eschweiler GRUNDSÄTZLICH auf NUR 600 Meter definiert wurden, nochmal ’schauen‘ möchte, aber dass die Änderung des Flächennutzungsplanes wohl SO WIE ER IST, durch den Rat ‚winken‘ wird. Hier wird also mit hoher Wahrscheinlichkeit am 28.05.2015 keine Änderung mehr erfolgen! Lediglich bzw. ggf. versucht man im Nachgang noch im B-Plan (Bebauungsplan) ein paar Einschränkungen zu erwirken, aber grundsätzlich wird es dann schon den Flächennutzungsplan geben, der prinzipiell WEA in einem Abstand von 600 Meter zur Wohnbebauung zulässt!

    Auf unser Bitten, dass die Konzentrationszonen 3 und 4 aus dem Flächennutzungsplan gestrichen werden, um somit den Abstand im Vorfeld klar zu definieren, wurde leider nicht eingegangen!

  • Lärm, den man nicht hört – Kann man sich dieser Thematik in Eschweiler wirklich verschließen?

    Lärm, den man nicht hört – Kann man sich dieser Thematik in Eschweiler wirklich verschließen?

    Infraschall, Lärm den man nicht hört, kann man sich dem wirklich als Politiker (in Eschweiler) verschließen? Ein Land wie Dänemark, was führend bei der Nutzung von Windenergie ist und ca. 40 Prozent des Strombedarfs durch Windparks erzeugt, wird nicht „einfach so“ den Ausbau weiterer Windenergieanlagen (WEA) aussetzen.

    Wollen die Politiker tatsächlich die Gefahr eingehen, das Anwohner krank werden, nur weil man nicht genügend Abstand zu den Wohngebieten eingehalten hat? Würden diese Politiker genauso Ihr JA für die geplante Änderung des Flächennutzungsplanes stimmen, wenn Sie selber betroffen wären und DIREKT NEBEN den Anlagen wohnen würden? Wer von uns möchte denn wirklich freiwillig mit bis zu 40 dB Schall kontinuierlich beschallt werden?

    Auch England hat erkannt, dass die Windkraftanlagen krank machen können und darüber hinaus auch noch über-subventioniert werden. Premierminister David Cameron hat die Haltung der schottischen Konservativen gegen Windparks unterstützt.  Bei einem Besuch in Schottland lobte Cameron die schottische Parteichefin Ruth Davidson für ihre Unterstützung der Gemeinden, die gegen den Bau von Windrädern opponieren.  „Wir sollten nicht allen Gemeinden Windparks aufzwingen, die diese nicht wollen“, sagte Cameron.

    Nach einer ausführlichen Diskussion innerhalb des des Houses of Loards (englisches Parlament) wurden aus Sicherheitsgründen zur Vorbeugung möglicher gesundheitlicher Schäden die Abstände der Windkraftturbinen zum verbauten Gebiet wie folgt festgelegt:

    Wenn die Höhe der Windenergieanlage

    • größer als 25m ist, aber 50m nicht überschreitet, einen Abstand von >1000m;
    • größer als 50m ist, aber 100m nicht überschreitet, einen Abstand von >1500m;
    • größer als 100m ist,  aber 150m nicht überschreitet, einen Abstand von  >2000m;
    • mehr als 150m ist, beträgt der minimale Abstand 3000m.

    England und Dänemark machen es: Sie nehmen die Belange der Bürger wahr und versuchen Gesundheitsgefährdungen auszuschließen. Wann ist man dazu auch in Escheiler bereit?

    Quelle(n):

  • Persönliche Haftung von Stadtratsmitgliedern

    Persönliche Haftung von Stadtratsmitgliedern

    Die Schutzpflicht des Staates und die persönliche Haftung von Stadtratsmitgliedern

    GeldscheineAus dem verfassungsrechtlichen Schutzauftrag aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes ergibt sich für den Staat die Pflicht, „das Leben und die körperliche Unversehrtheit des Einzelnen zu schützen, d.h. vor allem auch vor rechtswidrigen Eingriffen von Seiten anderer zu bewahren“ (z.B. Bundesverfassungsgericht, BVerfGE 115, 320/346). Die Verletzung dieser Schutzpflicht kann von allen Grundrechtsträgern geltend gemacht werden, „auch von besonders empfindlichen Personen“ (Jarass in Jarass/Pieroth, Grundgesetz-Kommentar, 13. Auflage 2014, Art. 2 GG Rn. 91 f.). Selbst dann also, wenn die These zutrifft, dass nur ein bestimmter Ausschnitt aus der Bevölkerung eine Anfälligkeit für die Gesundheitsgefahren des Infraschalls zeige, führte dies somit nicht zu einer anderen rechtlichen Bewertung: Lässt der Staat (in diesem Sinne umfasst der Begriff auch die Kommunen) es zu, dass Großwindanlagen in einem völlig unzureichenden Abstand von teilweise nur wenigen 100 Metern (wie sie auch nördlich von Fronhoven geplant sind) zu menschlichen Wohnungen errichtet werden, verletzt er seinen staatlichen Schutzauftrag und kann für die gesundheitlichen Folgen haftbar gemacht werden.

    Vor diesem Hintergrund birgt es große Gefahren auch für Kommunen und ihre Akteure, wenn diese bei ihrer Planung von sog. „Windkraft-Vorrangflächen“ (im Flächennutzungsplan) bereitwillig den „Abwägungsvorschlägen“ der beauftragten Planungsfirmen folgen, die meist zum – dieser Begriff ist wohl inzwischen angemessen – ökologisch-industriellen Komplex gehören. Diese unseriöse Vorgehensweise bringt nicht nur für die Gebietskörperschaften, sondern vor allem auch für die Stadtratsmitglieder persönlich eine Reihe von schwerwiegenden Haftungsrisiken mit sich, und zwar insbesondere im Hinblick auf die Gesundheitsgefahren für den Menschen.

    So sind die Dinge leider – nur ein Beispiel von vielen – auch in Ottweiler abgelaufen, einer altehrwürdigen nassauischen Residenz und preußischen Kreisstadt, in der Marschall Blücher sich in seiner berühmten Ansprache an die Bevölkerung wandte, bevor er Wellington nach Waterloo zu Hilfe eilte, um Napoleon endgültig zu schlagen. Trotz ihrer großen Tradition hat die Stadt Ottweiler heute keinen Verwaltungsjuristen mehr, da zu viele Personalmittel durch Parteigänger ohne besondere Befähigung gebunden sind (leider kein Einzelfall in deutschen Kommunen). Das machte anfällig dafür, den „Abwägungsvorschlägen“ der planenden Drittfirma geradezu blind zu folgen und diese uno actu ohne Einzelprüfungen in den Flächennutzungsplan zu übernehmen. Damit übernahm die Stadt auch haftungsträchtige Fehler der Planungsvorschläge, was hier für den praktisch wichtigen Fall der Gesundheitsproblematik von Großwindanlagen in Form des Infraschalls gezeigt werden soll: Bei seiner ersten Offenlage enthielt der Entwurf zur Teiländerung des Flächennutzungsplans noch gar keine Einbeziehung des Infraschalls in die Planabwägung. Bei einer zweiten Offenlage wurde dies nachgeholt, aber äußerst mangelhaft – unter Missachtung der Reichweite der Ermittlungspflichten der planenden Gemeinde.

    So heißt es: „Schädliche Umweltwirkungen durch Infraschall, der von Windenergieanlagen ausgeht, konnten bisher durch wissenschaftliche Studien nicht belegt werden.“ (SR/002/2014 v. 10.4.2014, S. 25 Mitte). Diese Aussage ist schlicht falsch und außerdem wird verkannt, dass die staatliche Schutzpflicht für Leib und Leben des Menschen nicht erst dann einsetzt, wenn eine Gefahr endgültig nachgewiesen ist.

    Quelle / vollständiger Artikel:

  • Gespräch mit DIE LINKE im Rathaus

    Auch „Die Linke“ zeigt Gesprächsbereitschaft und hat uns deswegen auch gestern zu sich ins Fraktionsbüro im Rathaus der Stadt Eschweiler eingeladen. Albert Borchardt und André Schulze von „Die Linke“ hatten für uns (Heinz Rinkens, Berthold Braun, Marcel Cuvelier und Volker Schreck) ein offenes Ohr. Wir erläuterten detailliert unsere Beweggründe, die Gefahren für Mensch und Natur und unsere generellen Befürchtungen. Anhand des von uns zur Verfügung gestellten Kartenmaterials konnten wir den beiden Fraktionsmitgliedern die Lage noch einmal verdeutlichen.

    Man war sich einig, dass der Ort Fronhoven / Neu-Lohn in der Vergangenheit genügend „ausgebeutet und belastet“ wurde, alleine durch die Lärmbelastung der L238, der Umsiedlung, dem Kraftwerk, dem dort genrierten CO2-Ausstoß, der Deponie und der Müllverbrennungsanlage. Außerdem stellt sich für uns alle auch hier wieder die Frage, ob die an diesem Standort geplanten Anlagen überhaupt rentabel sein können. Hier wird sich „Die Linke“ mit Hilfe von Windkarten entsprechend informieren.

    Herr Borchardt und Herr Schulze werden sich jetzt, so hat man uns gegenüber versichert, im Nachgang zu unserem Gespräch weitere Details zu der geplanten Änderung des Flächennutzungsplans anschauen und die Details dazu hinterfragen. Über den Regionalrat wird „Die Linke“ die Vorgaben des Landes anfragen.

    Wir bedanken uns für das angenehme Gespräch und hoffen auf Ihre Unterstützung!