Schlagwort: Bebauungsplan

  • Treffen mit Herrn Frischmuth und der Landtagsabgeordneten Ingola Schmitz

    Treffen mit Herrn Frischmuth und der Landtagsabgeordneten Ingola Schmitz

    Am gestrigen Abend hat sich die Bürgerinitiative (dieses Mal durch Berthold Braun, Heinz Rinkens, Max Rinkens, Voker Schreck und Marcel Cuvelier vertreten) mit Herrn Frischmuth und der FDP Landtagsabgeordneten Ingola Schmitz im Gasthof Rinkens zu einem konstruktiven und sehr interessanten Gespräch getroffen. Zusätzlich haben uns wieder Frau Prigge und Herr Braune von der FDP Eschweiler besucht und angeregt mit diskutiert.

    Herr Frischmuth erzählte uns von seinen bisherigen Erfahrungen bezüglich der Windkraftanlagen in/um Langerwehe. Wir unterhielten uns sehr detailliert über die neue Version des Winderlasses und den neuen gesetzlichen Grenzwerten. In allgemeinen Wohngebieten darf die nächtliche Lärmbelastung den Wertz von 40 dB nicht überschreiten, in reinen Wohngebieten beträgt die Grenze lediglich 35 dB. Die Hausener Straße laut Bebauungsplan der Stadt Eschweiler ist ein sogenanntes „Allgemeines Wohngebiet“ – es gelten also die soeben genannten 40 dB als Grenze.

    Die Stadt Eschweiler hat, obwohl wir mehrfach und immer wieder darauf hingewiesen haben, bei der Änderung des Flächennutzungsplanes nicht beachtet, dass von jenseits der Stadtgrenze auch noch in direktem Anschluß geplante Windkraftanlagen der Stadt Aldenhoven errichtet werden sollen. Diese MÜSSEN bei zum sogenannten Lärmkontingent hinzu gezählt werden. Daraus ergeben sich automatisch durch den Gesetzgeber festgelegte vergrößerte Abstände zu den Wohngebieten. Damit sind ggf. Anlagen auf einer Distanz von kleiner 2000 Meter nicht erlaubt – die knapp 1200 Meter Marke ist jetzt schon nach der Lärmverordnung ein hartes Kriterium, sollten NUR auf der Eschweiler Stadtseite WEAs errichtet werden.

    Herr Frischmuth versorgte uns mit vielen weiteren nütztlichen Informationen. Die Landwirte werden mit hoher Wahrscheinlichkeit auch durch die Projektierer nicht genügend über deren Risiken aufgeklärt: Zum Beispiel der Rückbau (der riesigen und tiefen Beton-Fundamente) etc. verbleibt als alleiniges Risiko beim Landwirt.

    Wir berieten uns im Anschluss an der angeregten Diskussionsrunde innerhalb der Bürgerinitiative über die nächsten Schritte, also u.a. wie und wann wir die ersten gerichtlichen Schritte einleiten werden. Dazu dann später mehr.

  • Bebauungsplan 288 – Windpark Nördlich Fronhoven

    Bebauungsplan 288 – Windpark Nördlich Fronhoven

    Inhalt des Aufstellungsbeschlusses

    Die Aufstellung des Bebauungsplanes 288 – Windpark Nördlich Fronhoven – gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB mit dem in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich wird beschlossen.

    Windenergieanlagen (WEA) stellen gem. § 35 BauGB im Außenbereich privilegierte Nutzungen dar, die im gesamten Stadtgebiet zulässig sein können. Mit der Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes – Konzentrationszonen für Windenergieanlagen – (vgl. VV 101/15) werden die Voraussetzungen zur Bündelung der Standorte von Windenergieanlagen auf vier Bereiche im Stadtgebiet geschaffen. Nach Abschluss dieses Verfahrens ist die Errichtung von Windenergieanlagen in Eschweiler dann nur noch in den entsprechenden Konzentrationszonen im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) möglich.

    Für die entsprechende Konzentrationszone nördlich von Fronhoven/Neu-Lohn gibt es konkrete Planungen eines Vorhabenträgers (RWE Innogy GmbH, Essen), einen Windpark zu errichten. Für diesen Bereich beabsichtigt die Verwaltung eine Feinsteuerung vorzunehmen, die über die Steuerungsmöglichkeiten der Flächennutzungsplandarstellung und der nachgeordneten BImSchG-Genehmigungen hinausgehen. Dazu soll das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes 288 – Windpark Nördlich Fronhoven – durchgeführt werden (vgl. Anlagen 1 und Anlage 2), da ohne einen solchen die genannte Feinsteuerung rechtlich nicht gesichert werden kann. Auf das Risiko der Anfechtbarkeit wird allerdings hingewiesen.

    Nach Angabe der Bewohner Fronhovens ist ihr Ortsteil durch die Lage benachbart zum Tagebau bereits heute in besonderer Weise durch die Emissionen des Braunkohletagebaus vorbelastet. Im Bebauungsplanverfahren soll daher durch eine Untersuchung der Gesamtumstände eine Feinsteuerung der konkreten Windenergiestandorte erfolgen, mit dem Ziel, aus dem Vorsorgegedanken heraus größere Abstände zwischen den künftigen Anlagen und den benachbarten Ortsteilen sicher zu stellen. Die Konkretisierung der Standorte im Windpark soll dabei auf der Grundlage einer genaueren Immissionsschutzprognose und einer differenzierteren naturräumlichen Betrachtung erfolgen. Ferner sollen im Bebauungsplan Festsetzungen zu Höhen- und Lärmbegrenzungen für die Anlagen getroffen werden. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass an den festzusetzenden Standorten ein Dauerbetrieb der Windenergieanlagen (24 h) sichergestellt werden muss, um die gebotene Wirtschaftlichkeit des Anlagebetriebes zu gewährleisten.

    Die Verwaltung empfiehlt, die Aufstellung des Bebauungsplanes 288 – Windpark Nördlich Fronhoven – zu beschließen.

    Das Bauleitplanverfahren ist haushaltsrechtlich nicht relevant. Kosten für die notwendigen Gutachten und Planungen trägt der Vorhabenträger.

    Das Bauleitplanverfahren bindet als Pflichtaufgabe der Kommune Arbeitskapazitäten in der Abteilung 610.

    Quelle: Bürgerinformationsportal der Stadt Eschweiler

  • Treffen mit der SPD-Fraktion

    Treffen mit der SPD-Fraktion

    Am 26. Mai hat sich die Bürgerinitiative (vertreten durch Berthold Braun, Max Rinkens, Volker Schreck und Marcel Cuvelier) mit den Mitgliedern der SPD-Fraktion Nadine Leonhardt (Fraktionsvorsitzende), Stephan Löhmann (stellvertretender SPD-Fraktionsvorsitzender), Peter Kendziora und Klaus Fehr im Rathaus zu einem Gespräch getroffen.

    Frau Leonhardt erläuterte, warum sich die SPD-Fraktion für Windkraft einsetzt. Eine Hauptargumentation der SPD ist, dass sich Eschweiler bisher sehr bei dem Ausbau der Windenergie zurückgehalten habe. Deswegen plane man die beiden weiteren Zonen. Außerdem wären die zusätzlichen WEA’s ein Zugewinn an Energie und natürlich auch für die Stadt aus finanzieller Sicht sehr attraktiv (u.a. Gewerbesteuer).

    Sie stellte innerhalb der angeregten Diskussion zwischen der Bürgerinitiative und der SPD-Fraktion immer die Güteabwegung dem Nutzen der Allgemeinheit gegenüber.

    Wir diskutierten über das ecoda Gutachten und Gutachten im Allgemeinen. Außerdem stellte uns Herr Löhmann die Abwägung bzgl. Infraschalls des Verwaltungsgericht Würzburg vor.

    Nichts desto trotz konnten wir dem Resümee der SPD entnehmen, dass man zwar unsere Befürchtungen versteht, dass man speziell auf das Thema „Sicherheit“ bezogen auf die knappen Mindestabstände zur Wohnbebauung, die durch die Stadt Eschweiler GRUNDSÄTZLICH auf NUR 600 Meter definiert wurden, nochmal ’schauen‘ möchte, aber dass die Änderung des Flächennutzungsplanes wohl SO WIE ER IST, durch den Rat ‚winken‘ wird. Hier wird also mit hoher Wahrscheinlichkeit am 28.05.2015 keine Änderung mehr erfolgen! Lediglich bzw. ggf. versucht man im Nachgang noch im B-Plan (Bebauungsplan) ein paar Einschränkungen zu erwirken, aber grundsätzlich wird es dann schon den Flächennutzungsplan geben, der prinzipiell WEA in einem Abstand von 600 Meter zur Wohnbebauung zulässt!

    Auf unser Bitten, dass die Konzentrationszonen 3 und 4 aus dem Flächennutzungsplan gestrichen werden, um somit den Abstand im Vorfeld klar zu definieren, wurde leider nicht eingegangen!