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Bebauungsplan 288 – Windpark Nördlich Fronhoven
Inhalt des Aufstellungsbeschlusses Die Aufstellung des Bebauungsplanes 288 – Windpark Nördlich Fronhoven – gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB mit dem in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich wird beschlossen. Windenergieanlagen (WEA) stellen gem. § 35 BauGB im Außenbereich privilegierte Nutzungen dar, die im gesamten Stadtgebiet zulässig sein…