Am 02.04.2015 erschien folgender Artikel von Tobias Röber (Aachener Zeitung) in der Eschweiler Zeitung:
An dieser Stelle noch einmal recht herzlichen Dank an Herr Röber, für die Genehmigung diesen Artikel hier publizieren zu dürfen!
Am 02.04.2015 erschien folgender Artikel von Tobias Röber (Aachener Zeitung) in der Eschweiler Zeitung:
An dieser Stelle noch einmal recht herzlichen Dank an Herr Röber, für die Genehmigung diesen Artikel hier publizieren zu dürfen!
WIr Bürger in Fronhoven und Neu-Lohn sind bekanntlich nicht die ersten „Opfer“ von Windkraftanlagen, die sehr nahe an Wohngebiete gebaut wurden oder gebaut werden sollen. Der öffentlich rechtliche Fernsehsender ARD (einsfestival) hat Bewohner, welche Windkraftanlagen in der unmittelbaren Nähe zum Wohngebäude ausgesetzt sind, besucht und einen interessanten Erfahrungsbericht über das Leben dieser Leute zusammengestellt:
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Die geplanten Anlagen nördlich von Frohoven sind noch größer (180 – 200 m hoch, Rotorhöhe ca. 120 m) und haben eine höhere Leistung (3,2 MWatt)!
Unter Infraschall versteht man „tiefen“ Schall, dessen Frequenz unterhalb von etwa 16-20 Hz, also unterhalb der menschlichen Hörschwelle liegt. Das menschliche Ohr ist für Infraschall nahezu unempfindlich. Infraschall ist allgemeiner Bestandteil der natürlichen Umgebung des Menschen, wird aber auch künstlich erzeugt, beispielsweise im Verkehrswesen oder durch technische Geräte. Infraschallwellen breiten sich gut über große Entfernungen aus.
Auch wenn Menschen Infraschall kaum ohne Hilfsmittel hören können, ist er bei hohen Schalldrücken wahrnehmbar. Zusätzlich können insbesondere die tieffrequenten Vibrationen des Körpers bei hohen Schalldrücken gefühlt werden.
Windkraftanlagen erzeugen ebenfalls Infraschall. Dieser entsteht vor allem bei Windkraftanlagen mit sogenannten Stall-Strömungsabriss-Regelung. In geringem Maße erzeugen auch moderne Anlagen mit Pitch-Regelung Infraschall.
Im Sommer 2004 wurde mit vier mobilen Messanlagen der BGR die Infraschallemission einer 200-kW-Windkraftanlage untersucht. Die Messungen führten zu dem Ergebnis, Schallemissionen von (damaligen) Windenergieanlagen seien oberhalb von 600 kW Leistung im Frequenzbereich um 1 Hz in Entfernungen von über 10 km nachweisbar.
Behörden, Anlagenbetreibern und deren nahestehenden Institutionen äußern gerne die Behauptung, Infraschall sei „völlig harmlos“. Dem gegenüber stehen eine zunehmende Zahl von Wissenschaftlern, die auf die gesundheitliche Gefährlichkeit des Infraschalls ezplizit hinweisen. Die Gefahr stellt sich inzwischen als so hinreichend wahrscheinlich dar, daß an die Stelle der bisher gepflegten Ignoranz staatliche Maßnahmen der Gefahrenabwehr und der Gefahrenvorsorge treten müssen. Solange die Gesundheitsgefahren nicht durch entsprechende technische Vorkehrungen abgewehrt werden können, können Errichtung und Betrieb der Anlagen nur zulässig sein, wenn diese außerhalb der Sichtweite bzw. in angemessenem Abstand zu Wohngebieten liegen.
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Am 13. März 2015 haben Heinz Rinkens, Berthold Braun und Marcel Cuvelier die Bürgerinitiative „Windkraft mit Abstand“ gegründet. Die Motivation dieser Bürgerinitiative:
Wir sind nicht gegen Windkraft – ganz im Gegenteil! Wir befürworten den Ausbau von erneuerbaren Energien sogar ausdrücklich. Wir möchten nur, dass die Windenergieanlagen in einem angemessenen Abstand zu den Wohnhäusern gebaut werden, damit die Anwohner nicht gestört oder sogar krank werden.
Wir fordern die Einhaltung von einem Mindestabstandes von 2000 m (das entspricht der zehnfachen Höhe der geplanten Windkraftanlagen) zu unserem Ort. Aufgrund einer politische Initiative Bayerns hin hat der Gesetzgeber mit § 249a BauGB eine Regelung geschaffen, mit der die Bundesländer die planungsrechtliche Privilegierung von Windkraftanlagen im Außenbereich einschränken können. Von dieser Befugnis hat der Freistaat Bayern durch Einfügung des Art. 82 Abs. 1 – 5 Bayerische Bauordnung Gebrauch gemacht. Nach dieser Vorschrift wird § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB für Vorhaben, die der Nutzung der Windenergie dienen, nur Anwendung, wenn diese Vorhaben einen Mindestabstand vom 10-fachen ihrer Höhe zu Wohngebäuden einhalten.
Auf der folgenden Karte (Maßstab 1:10000) sehen Sie die geplanten Windenergieanlagen WEA 11 – 21 und einen entsprechenden Abstandsradius (800 m, 1000 m, 1200 m, 1500 m und 2000 m) zum nördlichsten Wohnhaus in Fronhoven:
Weitere Informationen zu diesem Thema finden sie auf der zugehörigen Unterseite dieser Webseite: WINDKRAFT
fronhoven.de ist eine Webseite aus und über Fronhoven und Neu-Lohn. Die Idee für die beiden Ortsteile Eschweilers eine eigene Webseite zu veröffentlichen trage ich schon lange mit mir herum. Ich selber wohne seit vier Jahren im wunderschönen Fronhoven.
In der nächsten Zeit finden Sie hier u.a. vor allem Informationen rund um die geplanten Windenergieanlagen nördlich von Fronhoven. Weitere Themen und Inhalte sind natürlich geplant.