Kategorie: Bürgerinitiative Windkraft mit Abstand

  • FAKTEN

    FAKTEN

    Hier einmal die Fakten zur geplanten 2. Änderung des Flächennutzungsplans – Konzentrationszonen für Windenergieanlagen – „Nördlich Fronhoven“

    • Aus dem verfassungsrechtlichen Schutzauftrag aus Art.2 Abs.2 S.1 GG ergibt sich für Stadtratsmitglieder die Pflicht, „das Leben und die körperliche Unversehrtheit des Einzelnen zu schützen (vgl. BVerfGE 115, 320/346).
    • Die Verletzung dieser Schutzpflicht kann von allen Grundrechtsträgern geltend gemacht werden, „auch von besonders empfindlichen Personen“ (vgl. Jarass/Pieroth, GG-Kommentar, 13. Auflage 2014, Art.2 GG, Rn.91f.).
    • Eine persönliche Haftung der Stadtratsmitglieder droht, wenn diese bei der Planung von sog. „Windkraft-Vorrangflächen“ bereitwillig den „Abwägungsvorschlägen“ der beauftragten Planungsfirmen und deren Gutachten folgen (vgl. Prof. Dr. Michael Elicker/RA Andreas Langenhahn, „Gefährdung der menschlichen Gesundheit durch Großwindanlagen“).
    • Da die Stadt Eschweiler bereits 2 Windvorrangzonen für WEA („Halde Nierchen“ und „Nördlich Kraftwerk“) besitzt. ist die Ausweisung weiterer Vorrangzonen im Hinblick auf § 35 BauGB nicht erforderlich, um einen „Wildwuchs“ der Anlagen im Stadtgebiet zu verhindern. WEA dürfen bereits jetzt nur in den bisherigen Vorrangzonen errichtet werden.
    • Eine Stadt ist nicht verpflichtet, die am „besten“ für WEA geeigneten Bereiche im Sinne einer optimalen Förderung der Windenergie auszuweisen, wenn ausreichend gewichtige Belange gegen die Ausweisung sprechen (vgl. u.a. BVerwG 4 C 15.01. vom 17.12.02; OVG Münster 8 A 2672/03 vom 15.03.06).
    • Gemäß § 1 Abs.5 BauGB sollen Bauleitpläne (Flächennutzungspläne und Bebauungspläne) „dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen …“.
    • Auch nach § 1 BNatSchG sind Natur und Landschaft so zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln, dass sie als „Lebensgrundlagen des Menschen und als Voraussetzung für seine Erholung in Natur und Landschaft nachhaltig gesichert sind.“
    • Der BUND Eschweiler fordert „eine Verkleinerung der Zone 4, da diese zu nahe an das neue Indetal heranreicht. Flüsse wie die Inde spielen eine wichtige Rolle als Leitlinie für den Vogelzug. Dies ist umso mehr zu beachten, als jedes Jahr Tausende von Kranichen über unsere Region hinweg ziehen. Sie könnten durch WEA – besonders in dichtem Nebel – gefährdet werden. Auch andere seltene Arten wie Trauerseeschwalben nutzen die Inde als Leitlinie beim Zug.“ (vgl. Sitzungsvorlage des Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss)
    • Die Stadt Aldenhoven weist darauf hin, dass „bei den geplanten Konzentrationszonen 2, 3 und 4 nicht unerhebliche immissionsrechtliche Vorbelastungen zu berücksichtigen sind. Hierzu gehört neben den insgesamt 6 bereits bestehenden WEA bei Weiler-Langweiler und Weiler-Hausen auch das Industrie- und Gewerbegebiet Aldenhoven, das bereits zu einer starken Belastung der Immissionspunkte und damit der Bürger führt.“ (vgl. Schreiben vom 05.12.2014).
    • Des Weiteren weist die Stadt Aldenhoven darauf hin, dass „die Flächen der Zonen 2, 3 und 4 zwischen dem Siedlungsbereich der Ortslage Aldenhoven und dem renaturierten Indetal liegen. Aufgrund dessen hat die Fläche für das Orts- und Landschaftsbild eine hohe Bedeutung. Zum Anderen übernimmt diese Fläche aufgrund der Nähe zum Landschaftsschutzgebiet an der Inde eine wichtige Naherholungsfunktion für Aldenhoven, für Eschweiler und das gesamte Indeland. Aktuell bestehen keine Vorbelastungen des Orts- und Landschaftsbildes.“ (vgl. Schreiben vom 05.12.2014)
    • Der Kreis Düren weist darauf hin, dass „der Bereich rund um den Tagebau Inden mit der Indeaue, dem Blausteinsee und der Goltsteinkuppe zum Schwerpunktraum der Tourismus und Freizeitentwicklung des Indelandes gehört. Hier wurden in den letzten Jahren, insbesondere auch im Rahmen der EuRegionalen 2008, erhebliche Anstrengungen zur Attraktivierung und zur Schaffung von Freizeitangeboten unternommen. Der Bau von WEA in der beabsichtigten Anzahl wird sich auf die Freizeitqualität des Raumes deutlich auswirken. (vgl. Schreiben vom 25.11.2014)
    • Ebenfalls weist der Kreis Düren darauf hin, dass „im direkten Anschluss an die Zonen 2, 3 und 4 die Gemeinde Aldenhoven eine Windvorrangzone mit insgesamt 8 WEA plant. Hierzu gab es bereits ein Abstimmungsgespräch zwischen dem Kreis Düren und der StädteRegion Aachen. Nach derzeitigem Kenntnisstand werden beide Planungen als gleichwertig angesehen, so dass die jeweiligen Planungen Rücksicht auf die Planungen der Nachbarkommune nehmen müssen. Erst bei einer deutlichen Verzögerung bei einer Kommune wird diese notwendige Rücksichtnahme durchbrochen.“ (vgl. Schreiben vom 25.11.2014)
    • Im geplanten Vorranggebiet „Nördlich Fronhoven“ wurden im Hinblick auf Brutvögel insgesamt 66 Vogelarten festgestellt. Unter den erfassten Arten sind 16 Arten, die in der ROTEN LISTE der in Nordrhein-Westfalen bestandgefährdeten Brutvogelarten geführt werden. Zu den streng geschützten Arten nach § 7 Abs.2 Nr.14 BNatSchG zählen 10 Arten.
      Insgesamt wurden 22 planungsrelevante Vogelarten nachgewiesen (vgl. Gutachten Ecoda vom 21.11.2014, Seite 9).
    • Im Rahmen der Rast- und Zugvogelarten wurden in der geplanten Vorrangzone „Nördlich Fronhoven“ 15 Arten nachgewiesen, die nach MKULNV & LANUV als WEA-empfindlich eingestuft sind. Insgesamt wurden allerdings 94 Vogelarten insoweit festgestellt. (vgl. Gutachten Ecoda vom 21.11.2014, Seite 10).
    • Mit mindestens 9 Arten von Fledermäusen kann das in der geplanten Vorrangzone „Nördlich Blausteinsee“ nachgewiesene Artenspektrum als überdurchschnittlich gewertet werden (vgl. Gutachten Ecoda vom 24.11.2014, Seite 11)
    • Neben Fledermäusen leben im geplanten Vorranggebiet „Nördlich Fronhoven“ weitere planungsrechtlich relevante Säugetiere. So sind der „Europäische Biber“ und die „Haselmaus“ in der renaturierten Indeaue anzutreffen. (vgl. Gutachten Ecoda vom 24.11.2014, Seite 13)
    • Zahlreiche Mediziner und Wissenschaftler in Deutschland und auch weltweit untersuchen das Phänomen Infraschall durch Windkraftanlagen und warnen im zunehmenden Umfang vor den Gefahren durch Infraschall. Alle neueren Untersuchungen kommen zweifelsfrei zu dem Schluss, dass Infraschall eine bedeutsame gesundheitliche Gefahr darstellt. In Kanada, USA, England, Australien und weitere Ländern beträgt der Mindestabstand 2.000 Meter und teilweise sogar deutlich mehr.
    • Die gesamte Ortschaft Lohn wurde umgesiedelt und Teile von Fronhoven wurden abgerissen. Die nun in Fronhoven/Neu-Lohn wohnenden Bürger verloren so bereits vor geraumer Zeit ihre ursprüngliche Heimat.
    • Seit Jahrzehnten umringt der Tagebau die Ortschaft mit allen dazugehörigen Belastungen, wie Staub und Lärm.
    • Die vorhandene Landstraße, die jetzige L11, wurde so nah an den Ort heran geplant, dass selbst die erneuerte Lärmschutzwand nicht vor Lärmemissionen schützt.
    • Zusätzlich wird der Ort durch die große Aschedeponie bedrängt.

    …….. also

    ES REICHT!!!!!!!!!!!

    ……. und nochmals zur Erinnerung:

    Eine Stadt ist nicht verpflichtet, die am „besten“ für WEA geeigneten Bereiche im Sinne einer optimalen Förderung der Windenergie auszuweisen, wenn ausreichend gewichtige Belange gegen die Ausweisung sprechen! (vgl. u.a. BVerwG 4 C 15.01. vom 17.12.02; OVG Münster 8 A 2672/03 vom 15.03.06).

    Möchte die Stadt Eschweiler tatsächlich wieder, wie bei der ursprünglich geplanten 5. Änderung des Bebauungsplans 46 – Waldsiedlung –, in der Presse stehen und von allen Gerichten eines Besseren belehrt werden??

    Diese Faktenzusammenstellung können Sie auch als PDF-Dokument herunterladen: FAKTEN

  • Beitrag in Spiegel TV Magazin Beitrag „Infraschall von Windkraftanlagen“ vom 07.06.2015

    Beitrag in Spiegel TV Magazin Beitrag „Infraschall von Windkraftanlagen“ vom 07.06.2015

    Am vergangenen Sonntag hat die Spiegel Tv Magazin Redaktion u.a. auch das Thema INFRASCHALL behandelt. Hier wird wiedermal klar, dass die Politik weg sieht und die Gefahren für Mensch und Tier einfach ignoriert oder dreist tolleriert, um ‚andere‘ Interessen durchzusetzen. Menschen verlassen aus lauter Verzweiflung Ihr Zuhause oder ziehen stumpf in den Keller, um überhaupt noch schlafen zu können. Und das nur, weil man den Mindestabstand zur Wohnbebauung einfach zu kurz gewählt hat.

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    Was wir von der Bürgerinitiative dabei besonders frustrierend finden ist, dass wir schon frühzeitig auf diese Gefahren hingewiesen haben und es nach-wie-vor tun. Und trotzdem verschaffen wir uns innerhalb der Politik damit kein Gehör. Kann man das wirklich einfach alles ignorieren? Auch wenn man eine Güteabwegung vornimmt? Hat nicht jeder einzelne von uns den Anspruch auf seine unversehrte Gesundheit?

  • CDU Bürgerinformationsveranstaltung

    CDU Bürgerinformationsveranstaltung

    Am 3. Juni fand im Gasthof Rinkens nach der Mitgliederversammlung des CDU Ortsverbandes Lohn eine Bürgerinformationsveranstaltung statt. Hier konnten die Bürgerinnen und Bürger aus Fronhoven und Neu-Lohn sich mit den CDU-Mitgliedern über die Themen Windenergieanlagen im Norden Fronhovens und der neue geplanten Straßenbeleuchtung für den gesamten Ort austauschen. Die Themen sorgten für hitzige Diskussionen.

    Die CDU hat sich aufgrund der Einwände der Bürgerinitiative, der Bürgerinnen und Bürger und aufgrund des Schreibens von uns bereit erklärt, einen Änderungsantrag dahingehend zu stellen, dass die Zonen 3 und 4 gestrichen werden sollen. Wir konnten sie davon überzeugen, dass „der Umweg“ über den B-Plan uns zu gefährlich ist und wir die Änderung bereits im Flächennutzungsplan berücksichtigt haben wollen. Herr Berndt wollte diesen Änderungsantrag nach Besprechung mit der Fraktion fertigen.

  • Aachener Nachrichten: Die geplanten Konzentrationsflächen für Windenergieanlagen erhitzen weiterhin die Gemüter

    Aachener Nachrichten: Die geplanten Konzentrationsflächen für Windenergieanlagen erhitzen weiterhin die Gemüter

    Am 29. Mai 2015 erschien in den Aachener Nachrichten ein Artikel (Von: se/tob) über die Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses am Donnerstagabend mit u.a. folgendem Inhalt:

    Beschlossen wurde bei einem Nein der FDP und Enthaltungen von CDU und UWG die 2. Änderung des Flächennutzungsplans – Konzentrationsflächen für Windenergieanlagen. Vor allem die Bürger aus Neu-Lohn/Fronhoven hatten sich in den vergangenen Monaten massiv gegen die Pläne, gewehrt, Windkraftanlagen am Ortsrand aufzustellen. Nach der neuesten Vorlage soll die nächste Anlage nicht wie ursprünglich geplant rund 800 Meter, sondern mindestens 1120 Meter von der Wohnbebauung entfernt stehen. Zudem wolle man die möglichen Entfernungen mit einem Bebauungsplan absichern, erklärte der Technische Beigeordnete Hermann Gödde am Donnerstag.

    Quelle: Aachener Nachrichten Online – Artikel „Protest: Die CDU-Fraktion verlässt geschlossen den Ratssaal“

  • Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses

    Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses

    Am 28. Mai 2015 fand die lang erwartete öffentliche Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses statt. Aus Fronhoven und Neu-Lohn waren zahlreiche Bürgerinnen und Bürger gekommen, um der dem Ausschuss beizusitzen, so dass nahezu alle Zuhörerplätze besetzt waren. Natürlich waren auch wir von der Bürgerinitiative „Windkraft mit Abstand“ vor Ort und haben an der Sitzung aufmerksam teilgenommen. Hier konnten wir auch noch mal weitere Bürgerinnen und Bürger über die Planung der Stadt Eschweiler informieren.

    Als erster Tagespunkt der Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses stand die zweite Änderung des Flächennutzungsplanes nördlich von Fronhoven an.Es wurde durch alle Parteien hinweg viel diskutiert und vor allem auch verschieden argumentiert. Auch die Bürgerinitiative wurde mehrfach innerhalb der Sitzung erwähnt. Doch das Fazit der Sitzung ist für uns alle mehr als ernüchternd:

    Bei der Abstimmung hat lediglich die FDP (wie versprochen) dagegen gestimmt. Die CDU und UWG haben sich (lediglich) enthalten. Alle anderen Parteien haben für die Änderung des Flächennutzungsplanes gestimmt.

    Was viele Bürgerinnen und Bürger sehr verärgert hat, war u.a. die Argumentation von Dietmar Widell (Fraktionssprecher Bündnis 90/Die Grünen) bezogen auf die Thematik Infraschall. Herrt Widell erläuterte, dass ein 100 km/h schnell fahrener PKW, die gleiche Menge an Infraschall ausstrahlt, wie eine Windkraftanlage und deswegen das Thema Infraschall kein KO-Kriterium für die Errichtung der WEA’s darstellt. Was Herr Widell dabei aber vergisst ist, dass wir Bürgerinnen und Bürger in Fronhoven/Neu-Lohn nach seinem Vergleich hin also demnächst 11 PKW’s, die jeweils 100 km/h schnell fahren vor unseren Schlafzimmerfenster hören/fühlen werden. Na dann GUTE NACHT!

    Hermann Gödde, der technische Beigeordneter der Stadt Eschweiler, brachte zwar den B-Plan während der Sitzung ins Spiel, jedoch gab es keine konkreten Fakten, keinen Termin etc.

    Somit müssen wir von der Bürgerinitiative leider feststellen, dass die Änderung des Flächennutzungsplanes ohne Berücksichtigung unserer Befürchtungen und Änderungsvorschläge trotz aller Gespräche und Mühen im Planungs-, Umwelt- und Bauausschusse verabschiedet wurde.

  • Gespräch mit dem Bürgermeister Rudi Bertram

    Gespräch mit dem Bürgermeister Rudi Bertram

    Nach dem Gespräch mit der SPD Fraktion trafen wir uns am noch mit dem Bürgermeister der Stadt Eschweiler Rudi Bertram und dem technischen Beigeordneter Hermann Gödde. Verstärkt wurde die Bürgerinitiative zusätzlich noch durch Stefan Schnorr.

    Nach einer kurzen Vorstellung erläuterte uns der Bürgermeister, dass die Änderung des Flächennutzungsplanes mittlerweile ein Ihn seit zwei Jahren begleitender Prozess sei.

    Interessant war u.a. während des Gespräches die Information, dass man sich explizit im Vorfeld im Rat zum Ausschluss der Fläche an der Gedächtnisskapelle entschieden habe – aus Denkmalschutzgründen. WEA’s in waldarmen Städten sollen mittlerweile nicht mehr zulässig sein. Finanziell sollen die Windkraftanlagen deswegen attraktiv sein, da man mit Gewerbesteuern und Pachteinnahmen für Wegerechte rechnet.

    Auch der Bürgermeister und der technische Beigeordnete gehen davon aus, dass die Änderung des Flächennutzungsplans so wie er derzeit ist ohne Änderung durch den Rat geht. Man versuche jedoch durch eine Städtebauliche Begründung / Auflage die Bebauung in den Konzentrationszonen zum Gunsten der Bürgerinnen und Bürger einzuschränken. Bis zur kommenden Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses kann ggf. schon ein erster Entwurf verfügbar sein.

  • Brief an die Stadtratsmitglieder und Mitglieder des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses

    Brief an die Stadtratsmitglieder und Mitglieder des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses

    In dieser Woche haben wir fast alle Ratsmitglieder und Mitglieder des Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss per Briefpost über unsere Belange und die uns vorliegenden Informationen bzgl. Windenergie informiert. Hier der Inhalt des Schreibens:

    Am 17.06.2015 soll die zweite Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Eschweiler verabschiedet werden. Dadurch werden zusätzliche Konzentrationszonen für Windenergieanlagen (WEA) geschaffen. Für die Bürgerinnen und Bürger in Eschweiler Nord, Ortsteil Fronhoven/Neu-Lohn bedeutet dies zunächst, dass insgesamt elf 206m hohe Windkraftanlagen auf einer Fläche von 220 Hektar errichtet werden sollen, die unseren durch Lärm, Schmutz und Umsiedlung bereits stark vorbelasteten Ort (Braunkohletagebau Zukunft und Inden, die stark befahrene Landstraße L238, die Müllverbrennungsanlage, die Aschedeponie, das Braunkohle-Kraftwerk von RWE Power etc.) noch mehr belasten würden.

    Des Weiteren befürchten viele Bürgerinnen und Bürger unseres Ortes weitere negative Aspekte einer Windenergieanlage. Da sind neben dem Schattenwurf, dem Betriebsgeräusch und der optischen Veränderung der Landschaft, der Wertverlust der Immobilien und vor allen Dingen die Gesundheitsgefahr durch Ultra- und Infraschall zu nennen. Das alles führt zu einem erheblicher Verlust der Lebensqualität in unserer Region!

    Aus diesem Grund haben einige Bürger des Ortes Fronhoven und Neu-Lohns die Bürgerinitiative „Windkraft mit Abstand“ gegründet. Unsere Bürgerinitiative hat mittlerweile über 400 Unterschriften in kurzer Zeit gesammelt und fordert damit die Einhaltung von einem Mindestabstand von 2000 m zu unserem Ort bzw. zu den Wohngebieten.  Dies entspricht auch der Empfehlung des Freistaates Bayern, die der sogenannten „10-H-Regelung“ (10-fache Höhe der WEAs) folgen.

    Infraschall ist Lärm den man nicht hört. Kann man sich dem wirklich als Politiker (in Eschweiler) verschließen? Ein Land wie Dänemark, was führend bei der Nutzung von Windenergie ist und ca. 40 Prozent des gesamten Strombedarfs durch Windparks erzeugt, wird nicht „einfach so“ den Ausbau weiterer Windenergieanlagen aussetzen. Die Themen Lärm und Immissionen werden hierzulande völlig unzureichend berücksichtigt und untersucht. Mit keiner Silbe gewürdigt werden z.B. die wichtigsten Erkenntnisse zum Infraschall, die bereits in der DIN 45680 zusammengefasst werden. Ebenfalls wird die „Machbarkeitsstudie zur Wirkung von Infraschall“ (2014) nicht berücksichtigt.

    Wollen Sie als unsere gewählten Vertreter tatsächlich die Gefahr eingehen, dass Anwohner krank werden, nur weil man nicht genügend Abstand zu den Wohngebieten eingehalten hat? Warum nimmt man das in Kauf? Warum gefährdet man die eigenen Bürgerinnen und Bürger?

    Würden Sie als Politiker genauso Ihr JA für die geplante Änderung des Flächennutzungsplanes stimmen, wenn Sie selber betroffen wären und DIREKT NEBEN den Anlagen wohnen würden? Wer von uns möchte denn wirklich freiwillig mit bis zu 40 dB Schall (kontinuierlich) beschallt werden?

    Auch England hat erkannt, dass die Windkraftanlagen krank machen können und darüber hinaus auch noch über-subventioniert werden. Premierminister David Cameron hat die Haltung der schottischen Konservativen gegen Windparks unterstützt.  Bei einem Besuch in Schottland lobte Cameron die schottische Parteichefin Ruth Davidson für ihre Unterstützung der Gemeinden, die gegen den Bau von Windrädern opponieren.  “Wir sollten nicht allen Gemeinden Windparks aufzwingen, die diese nicht wollen”, sagte Cameron.

    Nach einer ausführlichen Diskussion innerhalb des des Houses of Loards (englisches Parlament) wurden aus Sicherheitsgründen zur Vorbeugung möglicher gesundheitlicher Schäden die Abstände der Windkraftturbinen zum verbauten Gebiet wie folgt festgelegt:

    Wenn die Höhe der Windenergieanlage

    • größer als 25m ist, aber 50m nicht überschreitet, einen Abstand von >1000m;
    • größer als 50m ist, aber 100m nicht überschreitet, einen Abstand von >1500m;
    • größer als 100m ist,  aber 150m nicht überschreitet, einen Abstand von  >2000m;
    • größer als 150m ist, beträgt der minimale Abstand 3000m.

    Zahlreiche Mediziner und Wissenschaftler in Deutschland und auch weltweit untersuchen das Phänomen Infraschall durch Windkraftanlagen und warnen im zunehmenden Umfang vor den Gefahren durch Infraschall. Alle neueren Untersuchungen kommen zweifelsfrei zu dem Schluss, dass Infraschall eine bedeutsame gesundheitliche Gefahr darstellt. In Kanada, USA, England, Australien und weitere Ländern beträgt der Mindestabstand 2.000 Meter und teilweise sogar deutlich mehr. Dies zeigt auf, dass in Deutschland das Problem komplett von der Politik auf Druck der Wind-Lobby ignoriert wird.

    England und Dänemark aber auch andere Länder machen es – Sie nehmen die Belange ihrer Bürgerinnen und Bürger wahr und versuchen Gesundheitsgefährdungen auszuschließen. Wir hoffen, Sie sind in Eschweiler auch dazu bereit?

    Ihr Auftrag als gewähltes Ratsmitglied ergibt sich aus dem Art.2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes. Der Staat hat die Pflicht, „das Leben und die körperliche Unversehrtheit des Einzelnen zu schützen, d.h. vor allem auch vor rechtswidrigem Eingriffen von Seiten anderer zu bewahren“. Die Verletzung dieser Schutzpflicht kann von allen Grundrechtsträgern geltend gemacht werden.

    Lässt die Kommune (die Ratsmitglieder) es zu, dass Großwindanlagen in einem völlig unzureichenden Abstand zu menschlichen Wohnungen errichtet werden, wird der staatliche Schutzauftrag verletzt und die Kommune die Verantwortlichen) können in der Folge haftbar gemacht werden.

    Wollen Sie das wirklich? Wir als Bürgerinitiative appellieren an Sie und Ihre Verantwortung „Ihren Bürgerinnen und Bürgern“ gegenüber und hoffen auf Ihre Unterstützung bei der Abstimmung am 17.06.2016 im Rat der Stadt Eschweiler.

    „Alternative Energiegewinnung ist unsinnig, wenn sie genau das zerstört, was man eigentlich durch sie bewahren will: DIE NATUR.“ Reinhold Messner

    Wir hoffen auf diesem Weg alle politischen Ratsmitglieder des Eschweiler Stadtrats zu erreichen und jeden einzelnen vor der entsprechenden Abstimmung am kommenden Donnerstag über die Fakten zu informieren. So kann im Nachhinein keine der angeschriebenen Personen behaupten, dass man von den ganzen Hintergrunddetails keine Kenntnis gehabt hat.

  • Konstruktives Gespräch mit dem SPD Landtagsabgeordneten Stefan Kämmerling

    Konstruktives Gespräch mit dem SPD Landtagsabgeordneten Stefan Kämmerling

    Am vergangenen Montagabend haben wir von der Bürgerinitiative „WIndkraft mit Abstand“ uns in Eschweiler mit dem Landtagsabgeordneten der SPD Stefan Kämmerling und Oliver Liebchen (Pressesprecher der SPD Eschweiler und Mitglied im Vorstand des SPD-Unterbezirks Kreis Aachen) zu einem sehr konstruktiven Gespräch getroffen. Beide Gesprächspartner hatten sich gut auf unseren Besuch vorbereitet und entsprechend im Vorfeld informiert, was unsere Bürgerinitiative für ein Motiv hat.

    Herr Kämmerling und Herr Liebchen hatten ein offenes Ohr für unsere Belange. Unsere Argumentationen konnten nachvollzogen und auch (streckenweise) geteilt werden. Anhand den uns und dem Landtagabgeordneten vorliegenden Dokumenten und Plänen erläuterten wir, warum die geplante Änderung des Flächennutzungsplanes aus unserer Sicht in der aktuellen Form in keinsterweise zu den Bedürfnissen und Ängsten der Bürgerinnen und Bürger in Fronhoven/Neu-Lohn passt.

    Herr Kämmerling erläuterte uns das Pro und Kontra der geplanten WEAs. Außerdem wollte er nach unserem Gespräch ebenfalls das Gespräch mit der Eschweiler SPD suchen.

    Wir bedanken uns hiermit noch mals für das Engagement und hoffen auf Ihre Unterstützung.

  • Zweites Gespräch mit Vertretern von RWE, BMR, CDU, SPD und FDP

    Zweites Gespräch mit Vertretern von RWE, BMR, CDU, SPD und FDP

    Am vergangenen Mittwoch Abend haben wir uns von der Bürgerinitiative (dieses Mal durch Berthold Braun, Heinz Rinkens, Volker Schreck und Marcel Cuvelier vertreten), wie am 22. April gemeinsam vereinbart, erneut zu einem konstruktiven Gespräch mit Vertretern der RWE Power AG (dieses mal durch Herrn Alois Herbst (RWE Bereichsleiter Immobilien) vertreten), der BMR energy solutions GmbH (Guido Beckers und Georg Melchers (Geschäftsführer)) und mit Mitgliedern der SPD- (Leo Gehlen und Claudia Moll), der FDP- (Frau Prigge) und CDU-Fraktion (Franz-Josef Auer, Wilfried Berndt und Thomas Graff) zu einem weiteren Gespräch getroffen.

    Moderiert wurde das Treffen wieder durch Franz-Josef Auer. Herr Melchers von der BMR energy solutions GmbH erläuterte anhand der vorbereiteten Präsentation nochmals die verschiedenen berücksichtigen Faktoren zur grundsätzlichen Errichtung von Windkraftanlagen. Unter anderem wurden nochmals die Themen Standsicherheit (Anstand der einzelnen WEAs zu einander), Radarverträglichkeit, Richtfunkstrecken (welche in unserem Fall von Vodafone, eplus und Regionetz vorhanden sind) und Erschließungsanlagen (Zuwegung) beleuchtet.

    Anschließend wurde der Bürgerinitiative ein geänderter Bebauungsplan vorgelegt bzw. innerhalb der Präsentation entsprechend demonstriert. Einige Abstände der geplanten WEAs haben sich dadurch geändert. Von den unsprünglich elf geplanten WEAs sollen nun nur noch zehn WEAs realisiert werden. Fast alle WEAs wurden in Ihrer Position verändert, um etwas mehr Abstand zu den Wohngebieten zu erhalten.

    Foto von Markus Spiske
  • Konstruktives Gespräch mit der FDP-Fraktion

    Konstruktives Gespräch mit der FDP-Fraktion

    Am gestrigen Abend hat sich die Bürgerinitiative (vertreten durch Berthold Braun, Stefan Schnorr, Volker Schreck, Heinz Rinkens und Marcel Cuvelier) mit der Eschweiler FDP-Fraktion im Gasthof Rinkens zu einem sehr konstruktiven Gespräch getroffen. Von der FDP-Fraktion waren der Stadtverbandsvorsitzender Christian Braune, die stellvertretende Stadtverbandsvorsitzende Petra Prigge, der stellvertretende Vorsitzende Konstantin Theuer und Stefan Steins (Mitglied im Landesfachausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW) anwesend.

    Die FDP unterstützt nachdrücklich die 10-H-Regelung: Um Gesundheit und Eigentum zu schützen und die notwendige Akzeptanz für die Energiewende zu erhalten, will die FDP einen Mindestabstand der zehnfachen Anlagenhöhe zur Wohnbebauung einführen, wie in Bayern. Die Bürgerinnen und Bürger vor Ort sollen selbst entscheiden können, wie mit dem Ausbau der Windkraft und den möglichen Folgen umgegangen wird.

    Im NRW Landtag hat die FDP bereits im vergangenen November einen entsprechenden Antrag (Drucksache 16/7164) gestellt: Sorgen der Bürgerinnen und Bürger beim Zubau der Windenergie ernst nehmen – Abstandsflächen zu Wohngebieten sicherstellen und Anwohner schützen

    Das aktuelle Vorgehen der Stadt Eschweiler wird weder den Lebensbedürfnissen der Menschen, noch dem Natur- und Landschaftsschutz gerecht. In NRW, dem am dichtesten besiedelten Bundesland, wurden bereits über 3.000 Windkraftanlagen errichtet. Damit haben hier im Landesinneren von Deutschland mehr installierte Leistung als das windreiche Küstenland Mecklenburg-Vorpommern.

    Die Einwände der Bürgerinnen und Bürger scheinen bei der weiteren Planung in keinster Weise berücksichtigt worden zu sein.

    Die FDP sicherte uns Ihre volle Unterstützung bei unserem Vorhaben zu. Wir bedanken uns nochmals für das konstruktive und sehr informative Gespräch und freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit!