Kategorie: Allgemein

  • Treffen mit Herrn Frischmuth und der Landtagsabgeordneten Ingola Schmitz

    Treffen mit Herrn Frischmuth und der Landtagsabgeordneten Ingola Schmitz

    Am gestrigen Abend hat sich die Bürgerinitiative (dieses Mal durch Berthold Braun, Heinz Rinkens, Max Rinkens, Voker Schreck und Marcel Cuvelier vertreten) mit Herrn Frischmuth und der FDP Landtagsabgeordneten Ingola Schmitz im Gasthof Rinkens zu einem konstruktiven und sehr interessanten Gespräch getroffen. Zusätzlich haben uns wieder Frau Prigge und Herr Braune von der FDP Eschweiler besucht und angeregt mit diskutiert.

    Herr Frischmuth erzählte uns von seinen bisherigen Erfahrungen bezüglich der Windkraftanlagen in/um Langerwehe. Wir unterhielten uns sehr detailliert über die neue Version des Winderlasses und den neuen gesetzlichen Grenzwerten. In allgemeinen Wohngebieten darf die nächtliche Lärmbelastung den Wertz von 40 dB nicht überschreiten, in reinen Wohngebieten beträgt die Grenze lediglich 35 dB. Die Hausener Straße laut Bebauungsplan der Stadt Eschweiler ist ein sogenanntes „Allgemeines Wohngebiet“ – es gelten also die soeben genannten 40 dB als Grenze.

    Die Stadt Eschweiler hat, obwohl wir mehrfach und immer wieder darauf hingewiesen haben, bei der Änderung des Flächennutzungsplanes nicht beachtet, dass von jenseits der Stadtgrenze auch noch in direktem Anschluß geplante Windkraftanlagen der Stadt Aldenhoven errichtet werden sollen. Diese MÜSSEN bei zum sogenannten Lärmkontingent hinzu gezählt werden. Daraus ergeben sich automatisch durch den Gesetzgeber festgelegte vergrößerte Abstände zu den Wohngebieten. Damit sind ggf. Anlagen auf einer Distanz von kleiner 2000 Meter nicht erlaubt – die knapp 1200 Meter Marke ist jetzt schon nach der Lärmverordnung ein hartes Kriterium, sollten NUR auf der Eschweiler Stadtseite WEAs errichtet werden.

    Herr Frischmuth versorgte uns mit vielen weiteren nütztlichen Informationen. Die Landwirte werden mit hoher Wahrscheinlichkeit auch durch die Projektierer nicht genügend über deren Risiken aufgeklärt: Zum Beispiel der Rückbau (der riesigen und tiefen Beton-Fundamente) etc. verbleibt als alleiniges Risiko beim Landwirt.

    Wir berieten uns im Anschluss an der angeregten Diskussionsrunde innerhalb der Bürgerinitiative über die nächsten Schritte, also u.a. wie und wann wir die ersten gerichtlichen Schritte einleiten werden. Dazu dann später mehr.

  • Treffen mit der SPD-Fraktion

    Treffen mit der SPD-Fraktion

    Am 26. Mai hat sich die Bürgerinitiative (vertreten durch Berthold Braun, Max Rinkens, Volker Schreck und Marcel Cuvelier) mit den Mitgliedern der SPD-Fraktion Nadine Leonhardt (Fraktionsvorsitzende), Stephan Löhmann (stellvertretender SPD-Fraktionsvorsitzender), Peter Kendziora und Klaus Fehr im Rathaus zu einem Gespräch getroffen.

    Frau Leonhardt erläuterte, warum sich die SPD-Fraktion für Windkraft einsetzt. Eine Hauptargumentation der SPD ist, dass sich Eschweiler bisher sehr bei dem Ausbau der Windenergie zurückgehalten habe. Deswegen plane man die beiden weiteren Zonen. Außerdem wären die zusätzlichen WEA’s ein Zugewinn an Energie und natürlich auch für die Stadt aus finanzieller Sicht sehr attraktiv (u.a. Gewerbesteuer).

    Sie stellte innerhalb der angeregten Diskussion zwischen der Bürgerinitiative und der SPD-Fraktion immer die Güteabwegung dem Nutzen der Allgemeinheit gegenüber.

    Wir diskutierten über das ecoda Gutachten und Gutachten im Allgemeinen. Außerdem stellte uns Herr Löhmann die Abwägung bzgl. Infraschalls des Verwaltungsgericht Würzburg vor.

    Nichts desto trotz konnten wir dem Resümee der SPD entnehmen, dass man zwar unsere Befürchtungen versteht, dass man speziell auf das Thema „Sicherheit“ bezogen auf die knappen Mindestabstände zur Wohnbebauung, die durch die Stadt Eschweiler GRUNDSÄTZLICH auf NUR 600 Meter definiert wurden, nochmal ’schauen‘ möchte, aber dass die Änderung des Flächennutzungsplanes wohl SO WIE ER IST, durch den Rat ‚winken‘ wird. Hier wird also mit hoher Wahrscheinlichkeit am 28.05.2015 keine Änderung mehr erfolgen! Lediglich bzw. ggf. versucht man im Nachgang noch im B-Plan (Bebauungsplan) ein paar Einschränkungen zu erwirken, aber grundsätzlich wird es dann schon den Flächennutzungsplan geben, der prinzipiell WEA in einem Abstand von 600 Meter zur Wohnbebauung zulässt!

    Auf unser Bitten, dass die Konzentrationszonen 3 und 4 aus dem Flächennutzungsplan gestrichen werden, um somit den Abstand im Vorfeld klar zu definieren, wurde leider nicht eingegangen!

  • Dialog zwischen SPD Ratsmitgliedern und der Bürgerinitiative

    Nachdem wir von der Bürgerinitiative Kontakt zu den verschiedenen Parteien aufgenommen hatten, haben sich einige Parteien zu einem offenen Dialog bereit erklärt. Unter anderem auch die SPD.

    Am Montag Abend fand ein konstruktives Gespräch zwischen den SPD (Rats-)mitgliedern Claudia Moll, Nicole Dickmeis, Leo Gehlen, René Maaßen und der Bürgerinitiative (Heinz Rinkens, Berthold Braund und Marcel Cuvelier) statt.

    Hier konnten wir von der Bürgerinitiative „Windkraft mit Abstand“ vor Ort der SPD unsere Forderungen detailliert erläutern und natürlich auch entsprechend begründen. Die o.g. Ratsmitglieder hatten für unsere Belange ein offenes Ohr und konnten unsere Beweggründe auch teilen. Wir informierten über unsere bisherigen Erfahrungen bzgl. der Folgen der Windkraftanlagen, der optischen landschaftlichen Veränderung, der Lärmbelastung für die Anwohner und die gesundheitlichen Risiken.

    Einig war man sich in dem Ziel, dass in der geplanten Zone nördlich von Fronhoven zum Wohngebiet hin, wenn dort überhaupt Anlagen errichtet werden (dürfen), keine Anlage näher als 2000 oder mindestens 1500 Meter zu den Wohngebieten hin errichtet werden sollten.

  • Verständnis für Bürgerwillen

    Eine Reaktion vom CDU Landtagsabgeordneten Axel Wirtz zu den Windkraftplanungen nahe Fronhoven:

    Nicht zu übersehen sind die Belastungen durch die L 238 n, die sehr nahe am Ortskern vorbeiführt und seit dem Bau der Tagebau-Randstraße in Richtung Autobahnanschluss Jülich-West noch viel stärker befahren wird. Auf der anderen Seite des Ortes lebt man mit dem Kraftwerk und neuerlich auch mit einer Deponie in dieser Himmelsrichtung.

    Deshalb meine ich, dass die Forderungen der Anwohner, die Windkraftanlagen sollten einen Abstand von 2000 Metern haben, berechtigt sind.

    Hier finden Sie den gesamten Artikel bzw. die vollständige Reaktion, die auch in der Zeitung erschienen ist: http://www.axel-wirtz.de

  • Infraschall – Was ist das?

    Was ist denn überhaupt Infraschall?

    Unter Infraschall versteht man „tiefen“ Schall, dessen Frequenz unterhalb von etwa 16-20 Hz, also unterhalb der menschlichen Hörschwelle liegt. Das menschliche Ohr ist für Infraschall nahezu unempfindlich. Infraschall ist allgemeiner Bestandteil der natürlichen Umgebung des Menschen, wird aber auch künstlich erzeugt, beispielsweise im Verkehrswesen oder durch technische Geräte.  Infraschallwellen breiten sich gut über große Entfernungen aus.

    Auch wenn Menschen Infraschall kaum ohne Hilfsmittel hören können, ist er bei hohen Schalldrücken wahrnehmbar. Zusätzlich können insbesondere die tieffrequenten Vibrationen des Körpers bei hohen Schalldrücken gefühlt werden.

    Windkraftanlagen erzeugen ebenfalls Infraschall. Dieser entsteht vor allem bei Windkraftanlagen mit sogenannten Stall-Strömungsabriss-Regelung. In geringem Maße erzeugen auch moderne Anlagen mit Pitch-Regelung Infraschall.

    Im Sommer 2004 wurde mit vier mobilen Messanlagen der BGR die Infraschallemission einer 200-kW-Windkraftanlage untersucht. Die Messungen führten zu dem Ergebnis, Schallemissionen von (damaligen) Windenergieanlagen seien oberhalb von 600 kW Leistung im Frequenzbereich um 1 Hz in Entfernungen von über 10 km nachweisbar.

    Behörden, Anlagenbetreibern und deren nahestehenden Institutionen äußern gerne die Behauptung, Infraschall sei „völlig harmlos“. Dem gegenüber stehen eine zunehmende Zahl  von Wissenschaftlern, die auf die gesundheitliche Gefährlichkeit des Infraschalls ezplizit hinweisen. Die Gefahr stellt sich inzwischen als so hinreichend wahrscheinlich dar, daß an die Stelle der bisher gepflegten Ignoranz staatliche Maßnahmen der Gefahrenabwehr und der Gefahrenvorsorge treten müssen. Solange die Gesundheitsgefahren nicht durch entsprechende technische Vorkehrungen abgewehrt werden können, können Errichtung und Betrieb der Anlagen nur zulässig sein, wenn diese außerhalb der Sichtweite bzw. in angemessenem Abstand zu Wohngebieten liegen.

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    Quelle(n):

  • Herzlich Willkommen

    fronhoven.de ist eine Webseite aus und über Fronhoven und Neu-Lohn. Die Idee für die beiden Ortsteile Eschweilers eine eigene Webseite zu veröffentlichen trage ich schon lange mit mir herum. Ich selber wohne seit vier Jahren im wunderschönen Fronhoven.

    2010-04-22_ortsschildIn der nächsten Zeit finden Sie hier u.a. vor allem Informationen rund um die geplanten Windenergieanlagen nördlich von Fronhoven. Weitere Themen und Inhalte sind natürlich geplant.